
(...) was die präventive Wirkung des Verbots betrifft, werden wir anscheinend mit einem dauerhaften Dissens leben müssen; ist für mich kein Problem. Ihr Beispielsfall ändert daran nichts: Im Fall einer Kontrolle hätte ein Vollzugsbeamter jedenfalls die Möglichkeit gehabt, das Messer vorbeugend zu beschlagnahmen und die Tat wäre vielleicht verhindert worden. Außerdem bleibt es dabei, dass das Gesetz eben abstrakt-generelle Regeln normiert, die Anwendung im Einzelfall aber den Vollzugsbehörden obliegt. (...)