(...) Mittlerweile ist es nach meiner Erfahrung außerdem üblich, dass bei Übernahme eines Familiendezernates auch entsprechende Fortbildungen wahrgenommen werden, auch ohne dass eine solche erzwingbare Pflicht bestünde. Bitte gehen Sie davon aus, dass sich die Familienrichter sehr wohl darüber im klaren sind, welche Tragweite ihre Entscheidung hat und dass sie ein eigenes Interesse haben, diese Entscheidungen nicht nur unter juristischen, sondern auch unter pädagogischen, psychologischen oder schlicht lebenspraktischen Aspekten bestmöglich vorzubereiten und durchzusetzen. Ein Fortbildungsangebot zur möglichst schonenden Vernehmung von Kindern, zur Deeskalation in der Verhandlungsführung und zur Mediation ist da in aller Regel sehr willkommen. (...)