Warum geht Politik nicht gegen wachsendes Verkehrsrowdytum vor?
Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,
selbsternannte "Klimaktivisten" kleben sich auf Strassen, gefährden damit "kriminell" die öffentliche Ordnung, den Strassenverkehr und Rettungsfahrzeuge,verstoßen also vorsätzlich (!!!) gegen geltendes Straßenverkehrsrecht.
1. Sind solche Leute geeignet am Straßenverkehr teilzunehmen?
2. Warum wird diesen "Verkehrsrowdys" nicht, wegen vorsätzlichen und gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr, der Führerschein eingezogen und für dessen Wiedererteilung zwingend eine MPU vorgeschrieben?
Heike R.
Sehr geehrte Frau R.,
auch wenn die Beteiligten für ein wichtiges Anliegen kämpfen, geht der Protest mit der Nötigung und Gefährdung Dritter zu weit. Wir haben daher als CDU/CSU-Fraktion einen Antrag zur Anhebung des Strafrahmens oder Ergänzung/Änderung der verschiedenen in Betracht kommenden Straftatbestände gestellt. Beispielsweise wollten wir §315b StGB erweitern, so dass ein Eingriff in den Straßenverkehr schon dann strafbar ist, wenn er dazu geeignet ist, Leib und Leben zu gefährden und die Täter billigend in Kauf nehmen, dass Einsatzfahrzeuge nicht rechtzeitig zu den Opfern kommen. Leider hat die Ampel unserem Antrag nicht zugestimmt. Es bleibt zu befürchten, dass diese Art der Protestaktionen weiter weitgehend ungehindert auf unseren Straßen stattfinden werden; mit der Aktion am Berliner Flughafen ist die nächste Eskalationsstufe erreicht.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis liegt im Ermessen des Gerichts nach § 69 StGB, nur liegen mir keine Zahlen vor, ob die Gerichte davon Gebrauch machen und ob die Aktivisten überhaupt einen Führerschein haben. Zweifel an der Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr sind jedenfalls berechtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker