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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Manuela H. •

Wann beschließen Sie die Privilegierung von Balkonkraftwerken in Wohnungseigentümergemeinschaften?

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

Die CDU hat bereits Anfang 2023 nach dem BMWK eine Privilegierung für Balkonkraftwerke gefordert, die FDP hat dann unter dem Druck nachgegeben und Herr Dr. Buschmann hat vor einem Jahr (!) einen Gesetzesentwurf vorgelegt.

Diese dümpelt nun weiterhin in Ihrem Rechtsausschuss vor sich hin; Medienberichten ist zu entnehmen, dass sie seit Monaten nicht voran kommen….

Es stehen bald wieder zahlreiche WEG-Versammlungen an und es gibt leider immer mehr Skeptiker vom rechten Spektrum, die Photovoltaik und Balkonkraftwerke aus optischen Gründen verhindern wollen, und dabei den Wirtschaftsstandort Deutschland sowie unsere Resilienz schädigen. Es sollte keine Verbotskultur geben, sondern eine Erlaubniskultur für Photovoltaik!

Wann beschließen Sie endlich die Privilegierung von Balkonkraftwerken an der Außenseite eines Balkons nach §20 WEG?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau H.

ich teile Ihr Anliegen, die Privilegierung von Balkonkraftwerken so schnell wie möglich einzuführen. Balkonkraftwerke können unkompliziert durch Mieter oder Wohnungseigentümer installiert werden und so einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks im Strombereich leisten. 

Mieter bzw. Wohnungseigentümer sind bisher auf das Einverständnis der WEG angewiesen. Dies möchten wir als CDU/CSU-Fraktion ändern. Durch unseren Gesetzentwurf (https://dserver.bundestag.de/btd/20/069/2006905.pdf) sollen Mieter und Wohnungseigentümer einen eigenen Anspruch auf Installation eines Balkonkraftwerkes bekommen. Die Bundesregierung hat daraufhin unsere Forderung im Rahmen ihrer geplanten WEG-Reform aufgenommen. Nachdem wir am 19. Februar die Öffentliche Expertenanhörung dazu im Rechtsausschuss durchgeführt haben, liegt es nun an der Ampel-Koalition, ihren Entwurf, der wahrscheinlich eine Mehrheit haben wird, aufsetzen zu lassen, um es zum Abschluss zu bringen. 

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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