Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Günther H. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrte Frau Winkelmeyer-Becker,
wie ist es mit der Sozialabgabenfreiheit bei Sonn-, Feiertags- und Nachtzschlägen, wenn die Steuerfreiheit dieser verdienten Zulagen bei Schichtarbeitern im Gesundheitswesen, Hotellerie etc. abgeschafft werden? (Dies ist ja beim Merz und Kirchhofmodell geplant) fällt die Sozialabgabenfreiheit dann auch? wenn dies der Fall wäre, ist die Opposition nicht wählbar. Bei einem Schichtarbeiterhaushalt mit ca. 45000€ Einkommen wären dies ca. 500€ Steuer und Sozialabgabensystem. 2 Arbeiter, 1 Kind.
Stimmt es auch, das Arbeitslosengeld bei Kirchhof mit 25% besteuert werden soll? Dies war heute morgen im Videotext zu lesen.
Ich erwarte schon mit Spannung Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Hambuch
Troisdorf
Sehr geehrter Herr Hambuch,
Mit der Steuerfreiheit würde zugleich auch die Sozialabgabenfreiheit fallen. Bitte berücksichtigen Sie aber folgendes: Der Wegfall der Steuerfreiheit wird durch höhere Freibeträge - in der Höhe abhängig von der Familienstruktur - teilweise oder auch ganz ausgeglichen (pro Kind soll ja der Freibetrag um ca, 2.200 EUR steigen; bei SFN-Zulagen in dieser Größenordnung ändert sich steuerlich daher nichts).
Bei den Sozialabgaben ist zu differenzieren: Für die höheren Rentenbeiträge (ca. 10 % Arbeitnehmeranteil) steigen auch die Anwartschaften auf spätere Rentenzahlungen; höhere Krankenversicherungskosten sind in den allermeisten Fällen nicht zu zahlen, sobald die Gesundheitsprämie eingeführt wird, da dann der Arbeitnehmerbeitrag auf maximal 7 % des Einkommens oder den Festbetrag von (nach heutiger Berechnung) 109,- EUR begrenzt wird; der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll bekanntermaßen auf 4,5 %, Arbeitnehmeranteil dann 2,25 %, reduziert werden.
Ich habe Vergleichsberechnungen anhand von konkreten Fällen von Degussa-Chemiefacharbeitern anstellen können; unter Berücksichtigung der genannten Entlastungen und der geplanten Steuersenkung (die CDU plant ja die Absenkung des Steuersatzes sowohl im Eingangs- als auch im Spitzensteuersatz um 3 %) wurden die Nachteile durch Besteuerung und Verbeitragung der FSN-Zuschläge ganz oder zum allergrößten Teil ausgeglichen. Zuzugeben ist, dass die günstigen Regelungen bei Schichtarbeitern durch den Wegfall der Steuerbefreiung i.W. ausgeglichen werden, während andere Arbeitnehmer noch zusätzlich entlastet werden, der Wegfall der Steuerfreiheit bedeutet insofern schon eine Belastung; die Schichtarbeiter brauchen aber nicht zu befürchten, dass ihnen bei einer CDU-Regeierung gegenüber dem jetzigen Nettoeinkommen plötzlich ganz erhebliche Beträge fehlen werden, wie ihnen die SPD und die Gewerkschaften z.T. vorrechnen wollen. Damit werden nur Ängste geschürt, denn natürlich müssten sich die betroffenen Arbeitnehmer dann Gedanken machen, ob sie z.B. ihre Hausfinanzierung oder Ratenzahlungen noch aufbringen könnten.
Mitentscheidend ist natürlich, dass die Entlastungen zeitlich nicht vor der Belastung eintreten. Für die steuerlichen Entlastungen wird der 1.1.2007 angestrebt, die Gesundheitsprämie mit ihrer entlastenden Wirkung kommt aber vermutlich erst später in dieser Legislaturperiode. Wichtig ist daher, dass die Vergünstigung der SFN-Zuschläge auch nur nach und nach in einem Zeitraum von 6 Jahren umgesetzt wird, z.B. 1 Jahr noch gar nicht, dann 5 mal zu je 20% abgebaut werden. In dieser Zeit haben die Tarifparteien dann auch genug Zeit, einen Ausgleich gerade bei der Vergütung von Schichtarbeit zu vereinbaren. Auch die Arbeitgeber werden ja u.a. durch die Gesundheitsprämie und weitere Maßnahmen aus dem CDU-Regierungsprogramm entlastet und können einen Teil davon in bessere Vergütung der Schichtarbeit stecken. Das ist gerecht, denn die Arbeitgeber haben ja auch den Vorteil daraus, dass Schichtarbeit ihnen rund um die Uhr zur Verfügung stehen und z.B. optimale Maschinenlaufzeiten ermöglichen.
Freundliche Grüße,
Lisa Winkelmeier-Becker