Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Stefan S. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,
ich beziehe mich auf die Beantwortung meiner letzten Anfrage und danke Ihnen dafür. Es drängen sich nun doch noch eine ganze Reihe Fragen auf, die hoffentlich zur Klärung beitragen können:
Sind Sie nach gründlicher Gewissensprüfung wirklich sicher, daß Sie auf der richtigen Seite stehen?
Ist es wirklich angebracht, Stilfragen zu reklamieren, wenn man selbst gewaltsame Tätlichkeiten (Schulzwang, Kindeswegnahmen) gegen Unschuldige befürwortet? Verstehen Sie den Zorn der Bedrohten, Beleidigten und Verfolgten?
Und ist es recht und billig, Denken und Darlegungen des Disputpartners auf die "Spielregel" des Machtapparates zu verweisen, dem man selbst angehört? Und hält das Postulat einer Schulpflicht wirklich einer Grundrechtskonkordanz stand? Sind die Behauptungen des Bundesverfassungsgerichts überhaupt wahr? Ist es wirklich so krude, auf den Wortlaut des Grundgesetzes zu rekurrieren, anstatt auf die stark interpretativen Windungen, daraus ein staatliches Erziehungsrecht zu konstruieren? Ist es zutreffend, daß die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit seinem Bestehen deutliche Veränderungen zuungunsten des Art. 6 GG postuliert hat, die jetzige Position des BVerfG mithin nicht schon immer Recht sein sollte? Sehen Sie dies als Ausfluß politischer Willfährigkeit an, Familie weiterhin durch Staat zu substituieren?
Haben Sie den Gesetzentwurf und die zugehörige Begründung, Drucksache 16/6815, den Sie mitbeschlossen haben, gelesen - und zwar Seite 14 oben rechts, 2. Absatz, wo es ausgerechnet unter Bezugnahme auf Art. 6 GG heißt: ";Da den Eltern primär die Aufgabe zukommt, das Kind vor Gefahren zu schützen, folgt bereits aus dem Eintritt einer Kindeswohlgefährdung, dass die Eltern in ihrer Schutzfunktion versagt haben oder ausgefallen sind."?
Hier muß ich mich auf Fragen und 2000 Zeichen beschränken und überlasse nun Ihnen das letzte Wort.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Ihr
Stefan Sedlaczek
Sehr geehrter Herr Sedlaczek,
ich denke, das Thema ist zwischen uns ausdiskutiert. Ich beschränke mich auf einen Hinweis auf die neueren Beschlüsse des BGH vom 17.10.2007 zum Thema Missbrauch der elterlichen Sorge durch "Hausunterricht", veröffentlicht in der FamRZ 2008, S. 45 ff. Lesenswert.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker