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Elisabeth Winkelmeier-Becker
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Frage von Klaus S. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Klaus S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

Argentinien hat im Dezember 2001 die Zahlung auf in Deutschland und zwar über die Banken verkauften Anleihen eingestellt.
Viele Deutsche haben die Anleihen zur Alterssicherung erworben. Die Anleihen unterliegen z. T. auch dem deutschen Recht.

Im Januar 2005 hat Argentinien von vielen Rechtsanwälten ausgearbeitete und lange geheim gehaltene neue Anleihebedingungen vorgelegt. Danach durfte man in wenigen Tagen und „freiwillig“ an einem Umtausch der alten Anleihen in neue Anleihen teilnehmen. Bei diesem sogenannten freiwilligen Umtausch sollten die Rentner und andere Anleiheninhaber auf 75 % des ehemaligen Anleihenwertes und jahrelang nicht geleistete Zinszahlungen verzichten. Verzichten sollten sie aber auch auf das deutsche Recht.

Obwohl der Umtausch formell freiwillig war, drohte die argentinische Regierung offiziell mit den Worten: „Wer nicht tauscht bekommt gar nichts!“

Und so hat sich das Land bis heute auch gegenüber den Deutschen verhalten. Diejenigen, die mit der Änderung ihrer Rechtsstellung und einer über 75 %igen Enteignung nicht einverstanden waren, haben bis heute keinerlei Zahlung erhalten.
Argentinien hat sich vielmehr auf einen sogenannten Staatsnotstand denjenigen gegenüber berufen, die rechtliche Schritte eingeleitet hatten, obwohl das Land andere Gläubiger voll und ganz bedient. Das Bundesverfassungsgericht hat über diese Frage zu entscheiden. Doch seit Jahren gibt es kein Urteil und die Kläger bekommen keinen vollstreckbaren Titel, obwohl Argentinien willkürlich den Staatsnotstand erklärt hat und sich auch nur gegenüber bestimmten Gläubigern darauf beruft. Gleichzeitig hat Argentinien pfändbares Vermögen beiseite geschafft.

Die Herren Dr. Néstor Kirchner (Staatspräsident von Argentinien) und Dr. Roberto Lavagna (Wirtschaftsminister von Argentinien) haben sich aus meiner Sicht wegen Nötigung (§ 240 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Betrug wegen Vermögensschädigung in Bereicherungsabsicht (§ 263 StGB), Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB) und anderem strafbar gemacht.

Wie wollen Sie sich dafür einsetzen, dass die vielen Anleger (die wenigsten sind Spekulanten) (auch aus Ihrem Wahlkreis) zu ihrem Recht bzw. Geld kommen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Spiller,
wie Sie in Ihrer Frage richtig beschreiben, ist die Unterstützung, der Schutz und eine eventuelle Entschädigung deutscher Anleger in Argentinien zu allererst eine Frage, deren Berechtigung von Gerichten zu entscheiden ist; diese Urteile liegen bislang nicht vor. Darüber hinaus ist es sicher auch eine Aufgabe der Auswärtigen Politik, Interessen deutscher Staatsbürger gegenüber ausländischen Regierungen auf diplomatischen Wege zu unterstützen, wenn dies die deutsche Rechtsordnung gebietet.
Ich biete Ihnen gerne an, im Falle meiner Wahl in den Deutschen Bundestag Ihr Anliegen gegenüber dem Auswärtigen Amt vorzutragen und einer Prüfung unterziehen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Lisa Winkelmeier-Becker

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