Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Werner R. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrte Frau Winkelmann-Becker,
ich habe beim Rhein-Sieg-Kreis gegen den LP9 Einspruch erhoben und beantragt 30 Meter vom Ortsausgangsschild
Lauthausen 2 Bautiefen für Eigenbebauung ins Bauland zu bekommen.
Habe ich ein Recht, namentlich zu erfahren, welche Anträge abgelehnt oder genehmigt wurden?
Es frustiert mich (seit 40 Jahren CDU Wähler) mittlerweile wie in den Öffentlichen Verwatungen,Stadträte, Beigeordnete und
Angestellte ihr Wissen und Beziehungen dazu benutzen sich persönlich zu bereichern.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Raderschadt,
ich gehe davon aus, dass sich im Rhein-Sieg-Kreis die zuständigen Gremien mit der Sache befasst haben; dies dürften der Planungs- und Verkehrsausschuss, der Umweltausschuss, der Kreisausschuss und der Kreistag gewesen sein. Über die öffentlichen Sitzungen der Gremien werden Protokolle geführt, in die Sie Einsicht nehmen können. Falls sich daraus das Abstimmungsverhalten aller Ausschuss- bzw. Kreistagsmitglieder nicht namentlich ergibt, so steht es Ihnen frei, einzelne Mitglieder persönlich hiernach zu befragen. Eine Auskunftspflicht besteht für diese meines Wissens zwar nicht, in diesem Fall können Sie aber aus der gesamten Reaktion Ihre Rückschlüsse ziehen. Und noch ein Tipp: Wenn eine Abstimmung im Kreis Sie besonders interessiert, können Sie auch als Zuschauer dabei sein und sich anschauen, wer wie abstimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker