Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Markus S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,
als Mitglied des Ausschusses Arbeit und Soziales würde ich gerne einmal Ihre Meinung zum folgenden Sachverhalt erfahren.
Die Stadt Hennef veröffentlichte am 21.10.2007 eine Stellenanzeige für einen Sachbearbeiter (Allgemeiner sozialer Dienst) im General-Anzeiger.
In dieser Anzeige wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die kostengünstigen Online-Bewerbung nicht gewünscht wird. Es wird die klassische Bewerbung eingefordert.
Der letzte Satz in der Stellenanzeige lautet dann "Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt".
Nun weiß der Arbeitssuchende heute, dass man mit einem 08/15-Automatenfoto und der Klarsichtmappe keine große Chance mehr mit seiner Bewerbung hat.
Ein Arbeitssuchender, der bekannterweise nicht mit "Geld um sich werfen" kann, und der für eine ordentliche Bewerbungsmappe zwischen acht und zehn Euro bezahlen muss, kann im Falle einer Absage seine Unterlagen teilweise noch einmal nutzen und muss nicht noch einmal komplett alles neu kaufen.
Aber die Stadt Hennef (Personal- und Organisationsabteilung) schickt die Unterlagen nicht mehr zurück und schmeißt so bildlich gesehen das Geld des Arbeitssuchenden in den Müll.
Ich glaube wenn dass bei weiteren Kommunen oder in der freien Wirtschaft mal die Runde macht, dann muss sich der Arbeitssuchende
genau überlegen, wo er sich noch bewirbt, bzw. wieviele Bewerbungen er sich im Monat noch leisten kann.
Wie stehen Sie zu diesem Verfahren ?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 13. November.
Ich werde den Hennefer Bürgermeister darum bitten, Bewerbungsunterlagen zumindest auf Anforderung des Bewerbers zurückzusenden.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker
Sehr geehrter Herr Schmidt,
der Bürgermeister der Stadt Hennef hat mit nunmehr mitgeteilt, dass er meine Nachricht zum Anlass genommen habe, alle nachfolgend durchgeführten Stellenausschreibungen im Hinblick auf Anregungen und Kritik von Bewerberinnen und Berwerbern auzuwerten. Außer in dem von Ihnen geschilderten Fall sei seine Vorgehensweise nicht beanstandet worden. Er erklärte, dass die Intention, eingereichte Berwerbungsunterlagen nicht zurückzusenden, nicht zuletzt auf der damit verbundenen Kostenersparnis im Hinblick auf Porto und Verwaltungsaufwand basiere. Auch habe ihn die Verpflichtung, in nicht auszuschließenden Streitverfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz seine Entscheidung im Personalauswahlverfahren auf der Grundlage der archivierten Bewerbungsunterlagen nachvollziehbar und transparent darlegen zu können, zu seiner Vorgehensweise bewogen.
Soweit in Einzelfällen ausdrücklich um Rücksendung von Bewerbungsunterlagen gebeten wurde, sei dieser Bitte gefolgt worden.
Ich hoffe, ich konnte zur Klärung Ihrer Frage beitragen.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker