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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Dirk F. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Dirk F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

warum haben Sie zu diesem Thema nicht abgestimmt??? Ich denke, dass es sehr wichtig ist. Sie müssen doch eine Meinung haben und diese dann auch in der Abstimmung äußern. Ich verstehe nicht wie man weder Ja noch Nein sagen kann und lieber nicht anwesend ist. Denken Sie mal darüber nach, dass Ihre Daten auch gespeichert werden und dass man unter Umständen mit Ihren Daten Missbrauch betreibt. Leider verstehe ich was ganz anderes darunter wenn "unsere Volksvertreter" uns vertreten.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Flücken

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Flücken,

ich kann verstehen, dass Sie die Gründe für meine Nichtteilnahme an der Abstimmung erfahren wollen; ich finde es allerdings ziemlich überflüssig und neben der Sache, damit zugleich solche Unterstellungen zu verbinden wie Sie es tun. Warum können Sie Ihre Frage nicht einfach stellen, die Antwort abwarten und dann ggf. kommentieren?

Ich habe am 9. November deshalb nicht an der Namentlichen Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung im Deutschen Bundestag teilgenommen, weil ich mich für 9 Tage mit einer deutschen Delegation im Auftrag des Deutschen Bundestages auf einer Dienstreise in China befand. Durch diese Dienstreise war ich von meiner Präsenzpflicht im Deutschen Bundestag entbunden und die Nichtteilnahme an der Abstimmung war beim Präsidenten des Deutschen Bundestages entschuldigt.

Und natürlich habe ich eine Meinung zur Vorratsdatenspeicherung. Zunächst ist mir wichtig klarzustellen: Es handelt sich hierbei um jene Daten, die bereits jetzt für Abrechnungszwecke bei den Telekommunikationsunternehmen (z.B. bei der Telekom) gespeichert sind. Der einzige Unterschied ist, dass diese Daten im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie – dazu ist Deutschland wie auch alle anderen EU-Mitgliedsländer verpflichtet – länger gespeichert werden. In Deutschland werden sie für 6 Monate gespeichert und zwar ausschließlich bei den Telekommunikationsunternehmen selbst und nicht etwa in staatlichen Dateien.

Es handelt sich nur um Verkehrsdaten und keineswegs um Gesprächsinhalte. Die Daten dürfen nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft mit gerichtlicher Genehmigung von den ermittelnden Behörden eingesehen werden, wenn dies zur Bekämpfung schwerer Verbrechen erforderlich ist. Es geht keinesfalls darum, alle Bürger unter Generalverdacht zu stellen und ihre Telefonate zu überwachen. Es geht hier um eine unverzichtbare Maßnahme zur Verbrechensbekämpfung und damit letztendlich auch um Ihren eigenen Schutz.

Im Bereich der Telekommunikation bewegt sich die Rechtspolitik in einem Spannungsfeld. Dem Grundrechtsschutz der Bürger steht die ebenfalls verfassungsrechtlich gebotene Pflicht des Staates zu einer effektiven Strafverfolgung gegenüber. Wir haben uns hier um einen vernünftigen Ausgleich bemüht. Es ist aus meiner Sicht gelungen, in der Richtlinie Regelungen mit Augenmaß – keine Speicherung von Gesprächsinhalten, Beschränkung der Speicherfrist auf 6 Monate, Datenabfrage nur auf Verdacht erheblicher Straftaten, Richtervorbehalt – zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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