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Elisabeth Winkelmeier-Becker
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Frage von Dirk K. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Dirk K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

heute habe ich erstaunt zur Kenntnis genommen, dass gem. Entscheidung des Bundeskabinettes die Abstimmungen über das ISAF-Mandat und das Tornado-Mandat (ab 13.10.07) gekoppelt werden sollen. Ich unterstütze Sie hierbei In Ihrer Meinung, dass

a) der ISAF-Einsatz (Wiederaufbau) und
b) der Tornado-Einsatz ("Eigenschutz" der ISAF-Truppen durch Aufklärung)

für sich gesehen sinnvoll und notwendig sind und (wie sie bereits in anderen Antworten hervorhoben) völkerrechtlich abgedeckt sein müssen.

Während ich zu "a" die völkerrechtliche und verfassungsmäßige Abdeckung annehme sehe ich dies auf Grund der Verquickung der Kommandostrukturen vor Ort mit OEF als nicht gesichert an.

Ich spreche hier von der "Gefahr" der Weitergabe von Aufklärungsbildern an die OEF-Truppen, die in der Vergangenheit mehr als einmal beträchtliche Schäden an Leib und Leben der afghanischen Bevölkerung verursacht haben und damit zuletzt das Vertrauen der dortigen Bevölkerung und damit der Erfolg des ISAF-Einsatzes gefährtdet haben.

Sollte diese "Gefahr" - wie vom BVerfG im Tornado-Urteil gefordert nicht gegeben sein, hätte ich keine Probleme mit der zitierten gegeinsamen Abstimmung über beide Mandate.

Aber ist dies gesichert ?
Können Sie dafür für Ihren Wahlkreis die Hand ins Feuer legen ?

Oder sollte in Momenten, wo dies nicht zweifelsfrei gewährleistet werden kann eine Zusammenlegung von zwei Einsätzen (ISAF+Tornado) nicht besser unterbleiben, bei der sich einer der beiden - auf Grund militärischer Geheimhaltung - im Nachhinein als teilweise verfassungswidrig (eben wegen einer BVerfG-urteilswidrigen Weitergabe von Aufklärungsbildern) erweisen könnte ?
Letztlich würde man sich hiermit die Möglichkeit einer ggf. notwendigen "nachträglichen" parlamentarischen Kontrolle zugunsten abstimmungs-taktischen "Spielereien" berauben, wenn Einsatz "b" völkerrechtlich aus dem Ruder läuft.

Daher bitte ich Sie,sich auch im Nachhinein noch für die Trennung beider Mandate einzusetzen !

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Käufer,

für Ihre sachlichen Anmerkungen vom 20. September zur Abstimmung über die Verlängerung des Afghanistaneinsatzes danke ich Ihnen.

Die Zusammenlegung der beiden Mandate ist aus meiner Sicht sinnvoll, denn die Tornados standen und stehen ohnehin unter dem ISAF-Befehl und dienen ihrem Schutz. Durch die Einbeziehung des Mandates über den Tornado-Einsatz in das allgemeine ISAF-Mandat ändert sich nichts am beschränkten Einsatz der Tornados. Die Aufklärungsflugzeuge werden aufgrund ihres Auftrags und ihrer Ausstattung nur für Aufklärungszwecke eingesetzt, sie werden nicht zur Luftnahunterstützung (Close Air Support) herangezogen. Ihr Einsatz hat sich bewährt und wird von ISAF als qualitativ hochwertiger Beitrag gewürdigt. Durch ihren Einsatz konnte die Sicherheitslage in Afghanistan und damit der Schutz der dort stationierten Soldatinnen und Soldaten und der Zivilbevölkerung sehr verbessert werden. Die Zusammenlegung der Mandate bietet zudem die Möglichkeit, durch eine gemeinsame Obergrenze (3500 Soldaten) die Soldaten flexibler einzusetzen um z.B. die afghanischen Sicherheitskräfte, vor allen Dingen die afghanische Armee beim Aufbau und bei der Ausbildung besser zu unterstützen.

Etwaige verfassungsrechtliche Risiken, die Sie hinsichtlich des Tornadoeinsatzes sehen, teile ich nicht; nach meiner Einschätzung hat die gemeinsame Abstimmung auch keinen Einfluss darauf, dass beide Elemente getrennt voneinander rechtlich beurteilt werden könnten; eine verfassungs- oder völkerrechtliche Problematik eines Teils würde den anderen nicht deshalb erfassen, weil ihnen ein gemeinsamer Beschluss zugrunde liegt (auch sonst betrifft z.B. die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Verfassungswidrigkeit einzelner Gesetzesvorschriften nicht alle weiteren gesetzlichen Regelungen, die gleichzeitig mitbeschlossen worden sind). Die Verbindung beider Elemente hat eher eine politische Problematik für diejenigen Kollegen, die dem einen Teil zustimmen, den anderen aber ablehnen wollen und deshalb für eine getrennt Abstimmung plädieren.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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