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Elisabeth Winkelmeier-Becker
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Frage von Bernd E. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Bernd E. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,
ersteinmal vielen Dank für Ihre Antwort, ich hoffe, man kann hier auch in einen Dialog treten, durch Stellen einer Anschlußfrage.
Zu Ihrer Antwort, ich bin ja völlig d´accord mit Ihren Feststellungen zu Feinstaub und Dieselfahrzeugen, nur war meine Frage ja auf Benzinfahrzeuge gerichtet, die nun überhaupt keinen Feinstaub ausstoßen (bzw. eben Staub aufwirbeln durch Reifen etc., dieses ist ja in den von Ihnen benannten Umweltzonen erlaubt und das beliebig oft). Mir geht es um das Fehlen eines logischen und gesamtökologischen Ansatzes. Z. B. ist es nach der jetzigen Regelung völlig egal, wieviel CO2-Schaden und Staubschaden jemand anrichtet, da entgegen der Nutzung der Steuer auf Benzin oder Diesel, die ja richtig und logisch wäre,. da sie die Menge des erzeugten CO2 oder Staubes nach der Häufigkeiten der Fahrten bemißt, wird einfach gesagt, der eine darf in die Umweltzone fahren (und zwar dann sooft wie er will) und der andere darf generell nicht fahren (z. B. Fahrzeuge mit älterem Kat). D. h. die Steuerungsinstrumente sind aus ökologischer oder gesundheitlicher Sicht wenig tauglich. Dabei hängt ja die Menge der Umweltverschmutzung, die ein Fahrzeug verursacht linear mit der gefahrenen Strecke zusammen.
Wie sehen Sie dieses denn, glauben Sie, daß Umweltzonen mit Ihren Beschränkungen für die einen (auch Handwerker, die in diesen Zonen wohnen und andere, die sollen sich alle ein neues Auto kaufen müssen, falls sie einen älteren Benziner fahren) und Erlaubnis für die anderen (Motorräder haben keinen Kat, dürfen trotzdem fahren, Benzinfahrzeuge neueren Datums) eine gerechtere Lösung sind als z. B. Verbauchssteuern und damit die Besteuerung der tatsächliches Verschmutzung und zwar überall, nicht nur in den Umweltzonen ?

MfG

Bernd Eule

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Sehr geehrter Herr Eule,

vielen Dank für Ihre Ausführungen.

Ausgangsproblematik zur Kennzeichnungsverordnung und Fahrverboten in Deutschland ist die von der EU vorgegebene Luftreinhaltepolitik und die damit festgelegten Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe.

Deutschland ist mit der Kennzeichnungsverordnung seiner Pflicht zur Umsetzung europäischer Vorgaben zur Luftreinheit in nationales Recht nachgekommen. Der Deutsche Bundestag hat im Übrigen bisher in keiner Weise an der Kennzeichnungsverordnung mitgewirkt, denn es handelt sich hierbei um eine reine Regierungsverordnung, also einem Rechtsakt von Minister Gabriel.

Wegen der EU-einheitlichen Kennzeichnungspflicht wurde ein Trennstrich bei der Zuordnung der Benzin-PKW mit geregeltem Katalysator in die beste Schadstoffgruppe (Abgasnorm Euro 1, grüne Plakette) gezogen. Mit dieser Norm wurden erstmals einheitliche Schadstoffgrenzwerte festgelegt, die EU-weit für alle Benzin-PKW den geregelten Drei-Wege-Katalysator erfordern. Somit soll eine einheitliche Zuordnung in die Schadstoffgruppen erreicht werden.

Durch Einrichtung von Umweltzonen, deren Ausweisung den Ländern und Kommunen obliegt, soll vorrangig in Ballungsgebieten und Großstädten eine Verringerung von gesundheitsbelastenden Stoffen erreicht werden. Neben Maßnahmen wie Verkehrslenkung, Tempolimit, Fahrverboten, Begrünung und Straßenreinigung sollen sie als ein weiteres Instrument dazu beitragen. Und darüber hinaus sollen sie Anreize für eine beschleunigte und flächendeckende Fahrzeugflottenmodernisierung darstellen.

Es gibt derzeit eine heftige öffentliche Diskussion um die Fahrverbote, wie ja auch Ihre Anmerkungen und Anregungen zeigen. Bundesumweltministerium und Bundesverkehrsministerium haben bereits signalisiert, dass es eine besondere Regelung für alte Benzin-Fahrzeuge geben soll, zumindest für eine gewisse Übergangszeit, so dass die Regelungen sich etwas moderater für die Besitzer älterer Autos niederschlagen.

Meine Fraktion erarbeitet derzeit einen Antrag, der u.a. die Forderung enthält, generell benzinbetriebene Fahrzeuge von feinstaubbezogenen Fahrverboten auszunehmen. Ebenfalls wollen wir Ausnahmeregelungen für Oldtimerfahrzeuge, für Anwohner der betroffenen Umweltzonen und für betroffene Klein- und Mittelständische Unternehmen erreichen. Das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen.

Nun zu Ihrer Forderung nach einem gesamtökologischen Ansatz. Mit Sicherheit ist das Steuerungsmittel Fahrverbot nur ein Teil eines notwendigen Handlungsansatzes. Einen wesentlichen Beitrag zur C0_-2 -Reduzierung kann eine Umstellung auf eine C0-2-basierte Kfz-Besteuerung leisten. Sie kann das Kaufverhalten für C0_2 -arme, verbrauchsarme Fahrzeuge unterstützen. Damit kann natürlich die Autoindustrie zusätzliche Nachfrage nach klimaeffizienter Technologie erhalten und die Innovationskraft und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie wird gestärkt.

Auch die Überlegung einer entsprechenden Erhöhung der Mineralölsteuer wie Sie z.B. anregen, scheint durchaus interessant. Allerdings ist in diesem Zusammenhang auch zu sehen, dass durch eine solche Regelung verstärkt die Gruppe der Berufspendler belastet würde. Eine dadurch entstehende Zunahme des Tanktourismus ist kritisch zu sehen. Außerdem haben sich bereits durch die Mehrwertsteuererhöhung ab 2007 und durch die Beimischungspflicht für Biokraftstoffe die Kraftstoffpreise verteuert, so dass eine weitere Belastung im Moment auch kritisch ist.

In den weiterhin anstehenden Beratungen werden mit Sicherheit die vielfältigen Lenkungswirkungen - auch hinsichtlich der haushaltspolitischen Verantwortung - diskutiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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