Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Harald B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Elisabeth Winkelmeier-Becker,
warum bitte müssen Arbeitnehmer in einem Kündigungsschutzverfahren und Entzug der Lohnfortzahlung bei der Agentur für Arbeit lügen? Ja ehrlich, man müssen dort bitte angeben, dass man keine Arbeit hat, obwohl man doch vor dem Gericht um seine Arbeitsstelle kämpft? Is das nicht rechtlich gesehen Nötigung und Aufforderung zur Urkundenfälschung? Verstösst das nicht auch gegen das AGG?
MfG
Harald Bulling
Sehr geehrter Herr Bulling,
aus Ihrer Frage vom 8. März werde ich nicht recht schlau.
Ich bin nicht der Auffassung, dass Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit lügen müssen. Da Sie mir auch sonst keine konkreten Informationen geben, schlage ich vor, sich mit Ihrem Anliegen an einen für sie zuständigen Berliner Abgeordneten zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker