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Elisabeth Winkelmeier-Becker
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Frage von Doris F. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Doris F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Warum nimmt man nicht alle Fremdleistungen aus dem Rententopf,um mal zu sehen wie dann die Rente ausfällt.

Ich finde es ungerecht das die Gelder anderen zu Gute kommt, diese Gelder gehören allein den Einzahlern.
Für die andern Leistungen sollte dann eben eine Sondersteuer erlassen werden (siehe Pflegekasse).

Es kann nicht angehen das einer Witwe kaum noch was bleibt,die Kosten für das Einfamilienhaus bleiben,und der Lebensunterhalt ist verdammt teuer.

Wie soll man da noch über die Runden kommen,ohne zu verkaufen . Ist das noch eine gerechte Politik, ich sage Nein. Ich bitte um Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Doris Florin

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Florin,

die Rentenversicherung hat eine Reihe von gesamtgesellschaftlichen Leistungen zu zahlen, die nicht auf den Kreis der Versicherten und Beitragszahler begrenzt sind, so dass die Leistungen nicht im vollen Umfang durch die Beitragseinnahmen gedeckt sind. Zu diesen ungedeckten Leistungen zählen u.a. Ersatzzahlungen, wie Wehr- und Kriegsdienst, Kindererziehungszeiten und z. B. Fremdrenten, Kriegsfolgelasten und auch Witwenrenten. Da insgesamt die Beitragszahlungen nicht ausreichen u.a. auch weil in Deutschland die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse abgenommen hat aber gleichzeitig die Zahl der Rentenempfänger zunimmt, kommen erhebliche Mittel aus dem Bundeshaushalt dazu, mit denen die Funktionsfähigkeit der Gesetzlichen Rentenversicherung garantiert wird. Diese Bundeszuschüsse gespeist aus Steuermitteln -- im Jahr 2005 waren es ca. 78 Milliarden Euro -- decken als Ausgleich die von Ihnen angesprochenen versicherungsfremden Leistungen ab.

Abschließend möchte ich noch auf den gesamtgesellschaftlichen Aspekt hinweisen: Die gesetzliche Rentenversicherung beruht auch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts wesentlich auf dem Gedanken der Solidarität ihrer Mitglieder sowie des sozialen Ausgleichs und enthält von jeher auch ein Stück sozialer Fürsorge. Rentenansprüche und Anwartschaften weisen zwar einen hohen personalen Bezug auf. Im Gegensatz zur privaten Alters- und Berufsunfähigkeitsversicherung ist sie jedoch nicht auf Leistungen beschränkt, die durch risikogerechte Beiträge der jeweils Begünstigten finanziert werden. Ein vom einzelnen Versicherten angespartes Kapital, das der Unterscheidung zwischen eigenfinanzierten und fremdfinanzierten Leistungen dienen könnte, ist aufgrund des Umlageverfahrens in der Rentenversicherung nicht vorhanden.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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