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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Karl Josef S. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Karl Josef S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Winkelmeier -Becker

Pressemeldungen zufolge beabsichtigt die CDU, der Deutschen Umwelthilfe die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Ähnlich wie die DUH muss hierzulande auch die globalisierungskritische Organisation attac gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit kämpfen. Das erinnert mich an Tendenzen der Regierungen in Polen, Türkei und anderen Ländern, die versuchen, unbequeme Stimmen mundtot zu machen.
Mit dem Verlust der Gemeinnützigkeit verlieren diese Verbände einen Großteil der Mittel, was politisch wohl beabsichtigt ist, Dabei ist deren Finanzkraft winzig klein gegenüber den Parteien, die nach Berechnungen der Bundeszentrale für politische Bildung direkt und über ihre Stiftungen etwa eine Milliarde an jährlichen Zuwendungen erhalten.
Unterstützen Sie die hier beschriebenen Pläne Ihrer Partei?

K. J. S.

Portrait von Elisabeth Winkelmeier-Becker
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

danke für Ihr Anfrage auf abgeordnetenwatch.de. Ich nutze gerne die Gelegenheit, einige Dinge differenziert dazustellen, die bei den Zuschriften zum Thema Verbandsklagerecht vermischt wurden.

Mein Anliegen ist es, höhere Anforderungen an Transparenz – vor allem in Bezug auf die Finanzierung des Verbandes zu stellen. Ich halte es für kritisch, wenn ein Verband gegen Unternehmen vorgeht, und er zugleich von dessen Wettbewerbern gesponsert wird. Kann man egal finden; ich finde das missbräuchlich, zumindest fragwürdig. Daher muss das meines Erachtens offengelegt werden.
Man kann auch egal finden, wenn Organisationen, die sich mit großem Aufwand und entsprechender Wirkung - oft mit hohem moralischem Anspruch - politisch einsetzen, dies aber nur im kleinsten, geschlossenen Kreis steuern und hunderte oder tausende Mitstreiter nur als stimmlose Fördermitglieder zulassen. Ich habe etwas gegen „Hinterzimmer“, in der Politik ebenso wie in politisch exponierten Verbänden. Deshalb halte ich es für wichtig, hier für mehr Transparenz zu sorgen.
Die Deutsche Umwelthilfe verfügt etwa über 4500 Fördermitglieder, aber nur 350 stimmberechtigte Vollmitglieder. Das heißt: nicht einmal 10% der Mitglieder dürfen, in dem als gemeinnützig eingetragenen Verein, mitentscheiden. Bei solchen Zahlen habe ich Zweifel, ob die geforderte demokratische Binnenstruktur – sowohl im Sinne des Verbandsklagerechts, als auch im Sinne der Gemeinnützigkeit - gegeben ist. Dabei ist eine demokratische Binnenstruktur ein Garant dafür, dass bestimmte Auswüchse in Ziel- und Mitteleinsatz einer Organisation gar nicht erst erwachsen.
Daher meine Anregung, ob es nicht zu überlegen wäre, solche Vereinigungen zu mehr Transparenz zu verpflichten und die Kriterien, nach denen Verbandsklagerechte gewährt werden sehr strikt umzusetzen bzw. strenger auszulegen. Zu meinem Verständnis eines binnendemokratisch verfassten Vereins, das Grundvoraussetzung für die Gemeinnützigkeit und dem Verbandklagerecht ist, passen solche Mitgliederstruktur jedenfalls nicht.

Außerdem finde ich es richtig, dass Verbände, die im öffentlichen Interesse ein besonderes Klagerecht wahrnehmen, dem auch durch eine verantwortungsvolle Nutzung dieses Rechts gerecht werden. Eine demokratische Binnenstruktur, transparente Finanzierung und Unabhängigkeit sichern das strukturell besser ab.
Das Klagerecht oder auch das Recht zu Abmahnungen darf nicht zu einem Geschäftsmodell werden, das auf möglichst hohe Einnahmen abzielt. Ein Verband darf sich meines Erachtens auch nicht von Konkurrenten finanzieren und letztlich vorschicken lassen, um Mitbewerber anzugreifen; dass Toyota die Deutsche Umwelthilfe unterstützt hat, die dann Klagen mit Wirkung gegen andere Autohersteller erhebt, ist vom Sinn und Zweck des Verbandsklagerechts nicht mehr gedeckt!
Dass ein redlich agierender Verband, der den genannten Kriterien entspricht (dafür gibt es durchaus auch Beispiele), dann auch die bestehenden Verbandsklagerechte wahrnimmt, ist nicht vorzuwerfen. Allerdings sollte hier auf der Rechtsfolgenseite immer Spielraum für Verhältnismäßigkeitsprüfungen sein, mit denen man zu zwar spürbaren, aber nicht überzogenen Rechtsfolgen kommt (die im konkreten Fall dem ursprünglichen Ziel der Luftreinhaltung auch tatsächlich helfen müssen; bei Fahrverboten, die lediglich zu längeren Umwegen führen, ist das nicht unbedingt zu erwarten).
Bessere Luftqualität, weniger schädliche Abgase sind sowohl mir persönlich (ich fahre privat übrigens ganz überwiegend mit E-Auto), als auch politisch ein wichtiges Ziel, bei dem in der Vergangenheit auch große Fortschritte erzielt worden sind: Zwischen 1990 und 2015 hat sich der Ausstoß von Stickstoffoxiden (NOx) in Deutschland um 59% verringert. Die Jahre 2017, 2016 und 2015 zählen zu den am geringsten mit Feinstaub belasteten Jahren und auch die Ozonkonzentration war im Vergleich zu den letzten 20 Jahren niedrig. Allerdings kommt es vor allem in verkehrsnahen Lagen in Ballungsgebieten zu Grenzwertüberschreitungen.
Ob die noch strengeren geltenden Grenzwerte für NOx, die konkreten Messmethoden und Messpunkte und die in der Folge verhängte Fahrverbote sinnvoll sind, kann man allerdings durchaus in Frage stellen (siehe etwa den Beitrag der ARD vom 11.01.2019; wenn etwa die Messungen in Oldenburg an einem Tag ohne Autoverkehr wegen einer Sportveranstaltung höher sind als sonst, scheint das den vermuteten engen Zusammenhang zu Dieselabgasen doch zu widerlegen. Zumindest dürften andere NOx-Quellen ebenfalls eine erhebliche Rolle spielen, z.B. kämen hier Kaminöfen in privaten Wohnungen oder in Hamburg Kreuzfahrtschiffe als Ursachen in Betracht); allerdings bin ich dafür nicht die Fachfrau und dies war ebenfalls nicht Gegenstand meiner Kritik.

Grundsätzlich ist mein Anliegen als Rechtspolitikerin, dass wir es in Deutschland mit einer konsistenten Politik schaffen, verbindlich vereinbarte Grenzwerte auch einzuhalten und auf diese Weise erst gar keinen Anlass für Klagen zu schaffen. Dass das beim Thema NOx/Diesel nicht gelungen ist, muss die Politik durchaus selbstkritisch eingestehen.

Davon zu unterscheiden ist die Frage, welche Konsequenzen die Autohersteller zu tragen haben, die bessere Abgaswerte versprochen haben, als sie geliefert haben und darüber auch durch vorsätzliche Manipulationen getäuscht haben. Hier sei zunächst der Hinweis erlaubt, dass diese Manipulationen in aller Regel nicht ausschlaggebend für die Grenzwertüberschreitungen in den Städten sind. Soweit diese auf Autoabgasen beruhen, sind dafür eher ältere Dieselfahrzeuge verantwortlich, die zum Zeitpunkt ihres Verkaufs allen Vorgaben entsprachen und nichts mit den genannten Abgasmanipulationen zu tun haben. Unabhängig davon müssen die Verantwortlichen bei den Autoherstellern für die Täuschung bei neueren Fahrzeugen selbstverständlich zur Verantwortung gezogen werden - und zwar sowohl strafrechtlich, als auch zivilrechtlich. Zuständig für die strafrechtliche Verfolgung sind die Staatsanwaltschaften und Gerichte, die das wie beispielsweise im Fall von Audi-Manager Rupert Stadler auch umsetzen.
Für getäuschte Käufer neuerer Fahrzeuge, die durch die Betrügereien nicht das geliefert bekommen haben, was ihnen im Kaufvertrag versprochen worden war, haben wir mit der Musterfeststellungsklage ein passendes neues Verfahren geschaffen, mit dem die Käufer ohne hohes Prozessrisiko ihre Ansprüche klären können. Hier klagen der Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) und der ADAC gemeinsam und fast 400.000 Betroffene haben sich im Klageregister registrieren lassen. Im Gesetzgebungsverfahren haben wir darauf geachtet, dass die klagebefugten Verbände Mindestvoraussetzungen bei Mitgliedern, Transparenz und Unabhängigkeit erfüllen. Das schließt etwa Kanzleien aus, die vor allem klagen, um dann an den Prozesskostenerstattungen, an Vertragsstrafen oder Provisionen zu verdienen und schützt die Verbraucher und Unternehmen vor unseriösen und unqualifizierten Akteuren. Das ist der richtige - und funktionierende - Ansatz, der auch bei Verbandsklagerechten im öffentlichen Recht gelten sollte.

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker

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