Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Markus D. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Frau Winkelmeier-Becker,
der Neubau des Gesundheitsministeriums in Bonn soll im Sommer fertig sein. 28 Millionen Euro wurden da verbaut. Gewertet wird das als Signal für Bonn und die Region – als Bekenntnis des Bundes zu Bonn. Trotzdem kommen in regelmäßigen Abständen immer wieder Umzugsdebatten auf. Warum? Es gibt dazu ein Gesetz. Außerdem hat sich Bonn als zweiter Regierungssitz bewährt. Gönnt man den Bonnern in Berlin nicht, dass die Bundesstadt den Strukturwandel geschafft hat? Können sie dieser Diskussion nicht ein für alle Mal ein Ende bereiten? Es ist auch wichtig für die vielen betroffenen Familien.
Mit freundlichen Grüßen,
Markus Dohmann
Sehr geehrter Herr Dohmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der Region setze ich mich hier in Berlin immer wieder für ein Festhalten am Bonn-Berlin Gesetz ein. Gerne würden wir der Diskussion in diesem Sinne ein Ende bereiten, und wir haben gute Argumente auf unserer Seite. So würde ein Umzug der in Bonn verbliebenen Regierungsteile erneut Milliarden kosten; allein die Zinsen für die Finanzierung würden die Kosten, die durch den geteilten Regierungssitz entstehen (insbesondere die Kosten des Pendelns) um ein Vielfaches übersteigen. Auch funktioniert die Zusammenarbeit der Bonner mit den Berliner Abteilungen in Zeiten moderner Kommunikationselektronik und guten Verkehrsverbindungen hervorragend, nicht zuletzt wegen der Bereitschaft vieler Bundesbediensteter und Mitarbeiter, die hier die eine oder andere Unannehmlichkeit tragen.
Ich würde mir sehr wünschen, dass wir in dieser oftmals emotional und teilweise populistisch geführten Diskussion um einen „Komplettumzug“ zu mehr Sachlichkeit zurückfinden. Diese vermisse ich, wenn z. B. auch in seriösen Medien die Kosten von 194 Mio. Euro fälschlich als laufende Kosten der geteilten Regierungssitze, insbesondere des Flugpendelns, dargestellt werden. Dabei handelt es sich hier um die Summe der Personalmehrkosten aufgrund des Dienstrechtsbegleitgesetzes, die im Rahmen des gesamten Umzugs von Bonn nach Berlin seit 1996 entstanden sind; diese Kosten sind nach einem aktuellen Bericht des Bundesfinanzministeriums in den Jahren nach dem Umzug kontinuierlich und erheblich rückläufig und lagen im Jahr 2006 nur noch bei ca. 7 Mio. Euro.
Bonn und die Region haben ihren Teil der Vereinbarung eingehalten. Durch die Leistung der Menschen und durch sinnvolle Verwendung von Ausgleichsmitteln sind bei uns neue Strukturen entstanden, die qualifizierte Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft sichern. Geschäftsgrundlage dieser positiven Entwicklung ist die Einhaltung des Bonn-Berlin-Gesetzes, ohne das u.a. der Ausbau zum UN-Standort, und zum Bildungs- und Gesundheitsstandort nicht gelungen wäre. Ich bin sicher, dass sich die Bundesregierung und die Mehrheit des Parlamentes dieser Tatsachen bewusst sind. Nach meinem Kenntnisstand gibt es deshalb in der Regierung auch keine Pläne, am Bonn-Berlin-Gesetz zu rütteln.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker