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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Ralf N. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Ralf N. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

laut Gutachten des Umweltbundesamtes könnte die Nitratbelastung im Grundwasser (verursacht durch landwirtschaftliche Nutzung und Gülleverstreuung) so ansteigen, dass die dann notwendige Aufbereitung des Grundwassers zu drastisch erhöhten Preisen führt.

Das dies nicht passiert, dafür haben sie eine verschärfte Gülleverordnung auf den Weg gebracht.

Wenn diese Verordnung aber nicht zu den erwünschten Erfolgen führt und die aufwändigere Aufbereitung notwendig wird, warum werden dann nicht die Verursacher in Haftung genommen, sondern wieder wahrscheinlich die Verbraucher?

Ich bin ganz entschieden dafür, dass die Verursacher in diesem Fall belangt werden. Auch möchte ich, dass die CDU mehr Druck auf die Verursacher ausübt. Und nicht, wie in diesem Fall (und anderen auch) das Landwirtschaftsministerium sich so äußert, dass es nichts von dieser Studie wüßte (immer wieder peinlich solche Aussagen). Das sind die sogenannten alternativen Fakten, die dort verbreitet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Neitzert

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Neitzert,

vielen Dank für Ihre Eingabe zum Thema Nitratbelastung im Grundwasser. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sauberes Grund- und Oberflächenwasser und die Verringerung von Treibhausimmissionen ein hohes und schützenswertes Gut. Es ist daher völlig unbestritten, dass insbesondere in Gebieten, in denen das Wasser belastet ist, Handlungsbedarf besteht und wir die Gebiete mit guten Werten schützen müssen. Die verschärften Anforderungen an die landwirtschaftliche Düngung, die erst seit dem 1. Juni 2017 gelten, sollen deshalb dazu beitragen, Einträge aus der Landwirtschaft und damit verbundene negative Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren. Gleichzeitig wollen wir aber auch sicherstellen, dass eine ausreichende Versorgung der Pflanzen mit Nährstoffen gewährleistet wird.

Mit dem vorliegenden Düngepaket aus Düngegesetz und Dünge- und Stoffstrombilanzverordnung haben wir einen wohl austarierten Kompromiss erreicht. Ich bin zuversichtlich, dass die harten Vorgaben, welche die Landwirte vor immense Herausforderungen stellen, zügig spürbare Verbesserungen zur Folge haben werden. Dazu trägt insbesondere bei, dass bei Zuwiderhandlung empfindliche Sanktionen verhängt werden können. Zunächst ist ein verpflichtender Beratungstermin vorgeschrieben. Sofern der Landwirt die dort vereinbarten Maßnahmen nicht umsetzt, werden Ordnungsgelder bis zu 150.000 € verhängt. Das ist ausdrücklich in § 14 Absatz 3 des Düngegesetzes vorgesehen. Das kann sich kein Landwirt auf Dauer leisten.

Im Übrigen teilt auch die Präsidentin des Umweltbundesamtes die Auffassung, dass die beschlossenen Maßnahmen zu einer Verbesserung führen werden und ein großer Schritt in die richtige Richtung sind.

Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir die Auswirkungen der Novellierung, die ja nun erst seit knapp drei Wochen in Kraft ist, genau im Auge behalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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