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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Till S. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Till S. bezüglich Recht

Die Große Koalition beabsichtigt offenbar, auf den letzten Metern der Legislaturperiode noch Rechtsgrundlagen zum massenhaften Einsatz von sogenannten „Staatstrojanern“ in der Strafprozessordnung (StPO) zu schaffen. Hierzu hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine „Formulierungshilfe“ erstellt, welche kritisch beurteilt wird, u.a. weil der vorliegende Entwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für den Einsatz von Trojanern nicht umsetzt. Auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff (CDU), hält den Vorschlag der Bundesregierung in ihrer Stellungnahme für unvereinbar mit dem Grundgesetz.
(Quelle: https://freiheitsrechte.org/staatstrojaner/ )

Halten Sie die Bemühungen angesichts der enormen Kritik bzgl. der Verfassungsmäßigkeit für haltbar und streben Sie weiterhin die Umsetzung der Änderungen in dieser Legislaturperiode an? Wenn ja, warum?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Seyer,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de zum Thema „Staatstrojaner“, bzw. zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Ich halte die Quellen-TKÜ für ein unverzichtbares Instrument zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus. Als Union haben wir uns deshalb für eine eigengesetzliche Grundlage zur Anwendung eingesetzt.
Zu dem Thema hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags am 31. Mai 2017 eine Öffentliche Anhörung mit sachverständigen Experten durchgeführt.
Auf der Seite des Deutschen Bundestages finden Sie einen parteipolitisch neutralen Bericht zu dieser Anhörung. Sie werden feststellen, dass die angehörten Experten überwiegend der Meinung sind, dass die Quellen-TKÜ im Kampf gegen Organisierte Kriminalität und internationalen Terrorismus ein notwendiges Instrument im Werkzeugkasten deutscher Ermittlungsbehörden werden muss ( http://www.bundestag.de/presse/hib/#url=L3ByZXNzZS9oaWIvMjAxN18wNi8tLzUwOTMxOA==&mod=mod454590 ).
Ich hoffe, Sie können sich anhand diesen Berichts, ein umfassenderes Bild der Diskussion über die Quellen-TKÜ machen, als Ihnen das über die von Ihnen angegebene Internetseite und die dort verlinkten Quellen möglich war.
Die gewöhnliche Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), also das Abhören von Telefonaten und die Überwachung anderer Formen elektronischer Kommunikation, stößt vor allem beim Kampf gegen organisierte Verbrecherbanden und Terroristen an ihre Grenzen. Denn häufig bedienen sich diese ausschließlich verschlüsselter Kommunikationskanäle, etwa Skype oder Instant-Messengerdienste. Daher ist in einzelnen Fällen, die denen es um schwerwiegende Kriminalität oder Gefahren geht, die Kommunikationsüberwachung an der Quelle, also noch bevor die Kommunikation verschlüsselt wird nötig.

Uns ist bewusst, dass die Quellen-TKÜ als ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nur in sehr gewichtigen Fällen und unter Beachtung hoher Hürden im Einzelfall zulässig sein kann. Daher sieht der Gesetzesentwurf hohe Anforderungen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Anordnung solcher Eingriffe, der technisch zulässigen Maßnahmen, sowie eine wirksame Ausgestaltung der Kontrolle sowohl auf der Ebene des Gesetzes, als auch der Verwaltungspraxis vor. Besonders wichtig ist hier der Richtervorbehalt, ohne den nichts geht. Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf zur Gewährleistung von Transparenz und Kontrolle regelmäßige Berichtspflichten vor.
In dieser Form halte ich die vorgesehenen Regelungen für erforderlich und in der Abwägung von Persönlichkeitsrechten auf der einen Seite, der Verantwortung des Staates für die Sicherheit der Menschen auf der anderen Seite, auch für verfassungskonform.

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker

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