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Elisabeth Winkelmeier-Becker
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Frage von Herbert R. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Herbert R. bezüglich Recht

Unternehmenseinfluss über dem Umweg der „unabhängigen“ Wissenschaft auf die Justiz?

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

dem BGH-Urteil zur Kündigung von Bausparverträgen http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/kuendigung-von-bausparvertraegen-nicht-nur-verbraucherunfreundlich-sondern-falsch-1.3389514 sollten Diskussionen folgen.

Die BGH-Entscheidung geht auf eine Kommentierung von Prof. Peter O. Mülbert zurück.
Dessen Institut wird von der Finanz-Branche getragen: http://institut-kreditrecht.de/willkommen/traeger/

BGH-Richter Jürgen Ellenberger ist gern gesehener Gast auf Bank(Rechts)tagungen. Beispiel: https://www.fc-heidelberg.de/Upload/Seminare/Prospekt_15HeidelbergerBankrechtsTage_151003.pdf
Dort scheint er sich unter Vertretern der Finanzindustrie (auch der Bausparkasse Schwäbisch Hall) sehr wohl zu fühlen.

Richter Ellenberger scheint gleichzeitig gute Kontakte zu Prof. Mülbert zu pflegen. Offenbar mögen sich die beiden?
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.kuendigung-von-bausparvertraegen-tag-der-entscheidung-fuer-bausparer.3c9b255d-3dce-4ecb-8c5c-2c4567dc29c8.html

All diese Informationen verwirren mich nun leicht! Funktioniert so etwa „demokratischer Rechtsstaat“? Wer führte hier Regie? Etwa interessierte Kreise / Lobbyisten?

Frau Winkelmeier-Becker: auf alle relevanten Bereiche unserer Gesellschaft erfolgt massive Einflussnahme durch Lobbyisten. Generell: bewerten auch Sie diese immer weiter zunehmende Einflussnahme kritisch? Falls ja, was tun Sie persönlich dagegen?
Spezieller Fall „Kündigung Bausparverträge“: nimmt auch Ihre Nase einen „Geruch von Fäulnis“ wahr? Ich werde diesen Geruch nicht mehr los....

Ihrer Rückantwort sehe ich mit sehr großem Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Richter

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Richter,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de zu dem BHG-Urteil zur Kündigung von Bausparverträgen mit Altkunden.

Als Abgeordnete des Deutschen Bundestags nehme ich grundsätzlich keine Bewertung von Gerichtsurteilen vor.

Bei Bausparverträgen handelt es sich übrigens nicht um ein allgemeines Anlageprodukt. Es dient dem Erwerb von Wohneigentum und wird deshalb staatlich gefördert. Bei den nach BGH-Urteil nun kündbaren Altverträgen wurde dieses Ziel (Erwerb von Wohneigentum) nicht verfolgt, sondern die Bausparverträge wurden u.a. als vom Steuerzahler gefördertes Anlageprodukt in Zeiten geringer Zinsen genutzt. Darauf aufbauend hat der BGH sein Urteil gefällt. Diese Begründung des BGH haben Sie sicherlich auch Ihren beigefügten Zeitungsartikeln entnommen.

Zum Thema „Lobbyismus“ möchte ich Sie auf die Antwort an Herrn Till Seyer hier auf Abgeordnetenwacht verweisen

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker

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