Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Hans-Joachim G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,
ich bedanke mich für Ihre Zeilen vom 17.10.2016 http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-778-78578--f459748.html#q459748 .
Leider haben Sie die beiden -mir wichtigsten- Fragen wohl übersehen:
Wie könnte man -als Richterin- die konkrete Tätigkeit seiner Gehilfin -der Gutacherin/ Psychiaterin/Psychologin- in einem ganz konkreten Fall besser überprüfen als durch die komplette Videografie des Untersuchungsgespräches? Hat sich denn auch der Rechtsausschuß BEZÜGLICH DER VIDEOGRAFIE-SACHE an das Bundesministerium gewendet bzw. Sie (wie dem Herrn K. empfohlen)? Falls nein: Was hinderte daran?
Ich bitte höflichst, darauf noch einzugehen und vielleicht auch gleich die Zusatz- Frage zu beantworten:
Wem nützt es denn, wenn der genaue Ablauf (die Daten- / Befunderhebung) einer konkreten psychiatrischen bzw. psychologischen Untersuchung hinterher -im Streitfall- vom Richter und z.B. sachverständigen Dritten nicht nachvollzogen werden kann, weil gar keine -heute doch so leicht mögliche- videografische Dokumentation erfolgte?
Ich bitte um vollständige und wahrheitsgemäße Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Gärtner
Verein Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
(Öffentlichkeitsarbeit)
Sehr geehrter Herr Gärtner,
Sie haben möglicherweise den Eindruck, dass Ihnen ein Portal wie Abgeordnetenwatch einen Anspruch darauf gibt, von Mitgliedern des Bundestags Antworten auf alle Fragen zu bekommen, die Ihnen gerade einfallen. Ich muss Sie enttäuschen: das ist nicht so. Sie haben das Recht zu fragen was Sie wollen, der Gefragte hat das Recht zu antworten, auf was und wie er es will. Auf Ihre Fragen werde ich nicht nochmals antworten, weil mich dies von der verantwortlichen Bearbeitung meiner Aufgaben, für die ich aktuell Sorgen zu tragen habe, abhalten würde.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker