Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Arnold W.
Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,
ich habe eine Frage zum Tornadoeinsatz in Syrien.
Kann ich als Bürger der Bundesrepublik erfahren, welche Bilder die Piloten, wem zur Verfügung gestellt haben. Ich meine hier z.B. auch ob an die Türkei Bilder geliefert wurden?
Kann ich erfahren, ob durch die Bilder der Tornadopiloten Menschen (Zivilisten und Soldaten) getötet wurden?
Mir fällt es zunehmend schwerer, Parteien zu wählen wenn Informationen gegenüber der Öffentlichkeit zurückbehalten werden. Ich selbst sehe durch die Veröffentlichung der "reinen" Zahlen an Toten oder Verletzten keine geheime Pläne verraten. Genauso sehe ich auch keinen Verrat darin, wenn man die Öffentlichkeit aufklärt, an wen die Informationen geliefert wurden. Mir drängt sich hier der Verdacht auf, dass hier auch die Türkei mit Bildmaterial versorgt wurde. Ansonsten hätte man die Öffentlichkeit längst informiert.
Kann ich gegen Frau von der Leyen Klage erheben, damit Sie der Öffentlichkeit endlich sagen muss, ob es Verletzte und Tote durch Auswertung des Bildmaterials durch die Tornados gegeben hat und an wen das Bildmaterial geliefert wurde?
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21. März zum Einsatz der Bundeswehr an der Operation Inherent Resolve zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS. Die Aufklärungsergebnisse der Tornado-Flugzeuge unterliegen der Geheimhaltung. Das liegt in der Natur der Sache. Bei einer Veröffentlichung dieser Bilder wären diese sofort den Gegnern zugänglich, da der sogenannte IS selbstverständlich auch im Internet und den sozialen Netzwerken „unterwegs“ ist. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachkollegen kann ich Ihnen jedoch sagen, dass die Bilder aus den Aufklärungsflügen ausschließlich den Mitgliedern der Anti-IS-Allianz zur Verfügung gestellt werden. Dies geschieht jedoch nicht „automatisch“, sondern die Bundeswehr entscheidet selbst, welche Bilder an welchen Partner weitergegeben werden. Ziel der Weitergabe ist immer, die Vorbereitung eines Einsatzes gegen den IS. Dabei ist es grundsätzlich nicht ausgeschlossen, dass auch eine Weitergabe an den NATO-Partner Türkei erfolgte, wenn diese ausschließlich zum Kampf gegen den IS beigetragen hat. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich selbstverständlich auch direkt an das Bundesministerium der Verteidigung wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB