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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Christian A. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Christian A. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

auf eine andere Frage zum Thema TTIP antworteten Sie im Oktober letzten Jahres:

> Eine Bewertung von TTIP kann jedoch erst geschehen, wenn der Vertragstext vorliegt. Dann wird er auch in den verschiedensten Bundestagsgremien, wie den Ausschüssen, diskutiert werden. Die Abgeordneten aller Parteien und Fraktionen im Deutschen Bundestag werden für Transparenz sorgen und dem Abkommen nur zustimmen, wenn vor allen Dingen die Wahrung unserer hohen Standards gesichert ist. Das gilt selbstverständlich auch für meine Person.

Wie kann eine öffentliche Debatte aller Abgeordneten zu diesem Thema stattfinden, wenn die Dokumente dazu nur unter bizarr anmutenden "Sicherheits"-Bestimmungen vorgehalten werden? Ich verweise ua auf

https://www.foodwatch.org/de/presse/pressemitteilungen/leseraeume-als-hochsicherheitstrakt-welche-auflagen-abgeordnete-bei-der-einsicht-in-ttip-dokumente-akzeptieren-muessen/

für Details. Werden Sie selbst von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Dokumente vor der Abstimmung in Augenschein zu nehmen? Wenn nein: Auf welcher Basis werden Sie sich darüber eine Meinung bilden? Oder werden Sie dem Kurs der Fraktion folgen, ohne sich selbst dazu informiert zu haben?

Mit freundlichen Grüßen

Christian Aust

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Aust,

vielen Dank für Ihre Fragen zu meiner persönlichen Meinungsbildung zur geplanten transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten. Ich bin einigermaßen überrascht und auch konsterniert darüber, dass Sie es für möglich halten, dass wir als Parlamentarier gleichsam blind und ohne Vorlage der Texte und ausführliche Beratungen dazu über ein Vorhaben dieser Bedeutung abstimmen könnten. Ich kann Ihnen versichern, dass ich mein Mandat und meine Verantwortung ernst nehme.

Aus meiner Sicht ist klar, dass wir die TTIP-Verhandlungen positiv und konstruktiv begleiten, weil ein solches Abkommen gerade für unsere exportstarke Wirtschaft viele Chancen bietet. Wir brauchen und werden es aber nicht um jeden Preis abschließen. Die Kritik an den Verhandlungen ist bekannt und in Teilen auch nachvollziehbar. Zu Beginn gab es zu wenig Transparenz und Verständnis für das Interesse der Öffentlichkeit an diesem wichtigen Thema. Das hat viel Misstrauen geschaffen. Allerdings ist ein gewisses Maß an Vertraulichkeit bei solchen Verhandlungen notwendig und auch üblich, um überhaupt erfolgreich verhandeln zu können. Würden etwa die europäischen Verhandlungsstrategien und Rückfallpositionen vorab veröffentlicht, wären sie wertlos. Wenig hilfreich war auch, dass im Deutschen Bundestag immer wieder vertrauliche Dokumente den Weg in die Presse gefunden haben. Deshalb war der Kreis derer, die bisher Einsicht in die vorläufigen Beratungsergebnisse bekommen, relativ klein. Aufgrund der Verhandlungen von Bundestagspräsident Lammert mit dem Präsidenten der Europäischen Union und der zuständigen Handelskommissarin Malström können ab jetzt auch die Parlamentarier der nationalen Parlamente die bisherigen konsolidierten Texte einsehen.
Davon werde ich Gebrauch machen. Dabei ist für mich klar, dass gewisse Sicherheitsregeln eingehalten werden müssen. Es handelt sich bei den Schriftstücken um EU-Verschlusssachen. Deshalb dürfen wie in Brüssel die Berechtigten auch hier keine Kopien anfertigen, sondern sich nur handschriftlich Notizen machen und die Informationen für ihre politischen Tätigkeiten nutzen. Damit soll sichergestellt werden, dass geschützte Angaben nicht kompromittiert werden, die EU-Interessen gewahrt bleiben und die Brüsseler Verhandlungslinie nicht geschwächt wird.

Über das geplante Abkommen wird zur Zeit noch auf Ebene der Beamten der USA einerseits und der Europäischen Union andererseits verhandelt; diese Gespräche wurden Mitte 2013 begonnen, letzten Oktober hat die 11. Verhandlungsrunde stattgefunden. Die Verhandlungen werden sicher noch weit in das kommende oder gar ins übernächste Jahr hineinreichen. Ein schriftlich fixierter Vertragsentwurf liegt noch gar nicht vor. Wenn die Beamten der EU und USA einen gemeinsamen Vorschlag erarbeitet haben, werden die Stellungnahmen der nationalen Parlamente in der EU eingeholt und der Vertragsentwurf überarbeitet. Erst dann wird gegebenenfalls ratifiziert. Auch z.B. das Pariser Klimaschutzabkommen ist lange von Regierungsbeamten nach Maßgabe ihrer Regierungen vorverhandelt worden, so dass bei der Konferenz darauf aufgebaut und dann ein Abkommen beschlossen werden konnte. Diese Reihenfolge ist nicht ungewöhnlich und gerade bei umfangreichen Texten kaum anders möglich.

Nichtsdestotrotz können sich die Bundestagsabgeordneten natürlich bereits jetzt dazu äußern, welchen Inhalten sie zustimmen würden und welchen nicht. So begleitet die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Verhandlungen zu TTIP intensiv. Im Verlauf der Beratungen der fraktionsinternen TTIP-Arbeitsgruppe werden Ergebnisse, Forderungen und „rote Linien“ erarbeitet, um diese als Position der Unionsfraktion in die TTIP-Beratungen einzubringen. Wir gehen davon aus, dass es sich um ein sogenanntes gemischtes Abkommen handelt, das sowohl das EU-Parlament als auch die nationalen Parlamente aller 28 EU-Mitgliedsstaaten ratifizieren müssen. Dies bedeutet, dass die Entscheidungshoheit letztlich bei den gewählten Volksvertretern der nationalen Parlamente liegen wird. In Deutschland würde die Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat erfolgen. Falls der Vertrag von unserer Seite nicht zustimmungsfähig ist, muss er inhaltlich geändert bzw. kann nicht ratifiziert werden. Entscheidend ist, dass wir uns dazu vor der Beratung und Entscheidung im Bundestag die Zeit nehmen, die wir zur Beurteilung des Vertragstextes brauchen und nach fundierter Prüfung über eine Ratifizierung entscheiden können. Dies entscheidet sich erst nach Abschluss der Verhandlungen, voraussichtlich also frühestens Anfang 2017.

Die derzeitige öffentliche Diskussion macht Sinn und zeigt ohne Zweifel auch Auswirkungen auf den Inhalt der Verhandlungen. Das ist gut. Wir dürfen aber auch die Chancen, die ein solches Abkommen durch den Abbau von Handelshemmnissen gerade auch unseren, wie bereits erwähnt, exportstarken Unternehmen mit Vorteilen für unsere gesamte Volkswirtschaft bieten kann, nicht außer Acht lassen.

Im Übrigen veröffentlicht die EU-Kommission eine Reihe ihrer Textvorschläge für das Abkommen, die von EU-Seite an den US-Verhandlungspartner übermittelt worden sind und Gesprächsgrundlage mit der amerikanischen Regierung sind
( http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1230 ).

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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