Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Andrea Martina H. bezüglich Familie
Hallo,
Wir sind eine von vielen betroffenen Familien, die schon seit zwei Jahrzehnten lang unter den Folgen der Eltern-Kind-Entfremdung leidet.
Die Kinder sind groß, eins hat Umgangrecht, das andere nicht-es wurde(Zwangs)adoptiert.
Für uns blieb die Zeit, wie für unsere behinderte Tochter, die sich immer noch nicht mit ihrer unfreiwilligen Lage abfinden kann,weil sie ein Zuhause und Eltern hat, nicht stehen. Wir sind die Arbeitsgemeinschaft Behindertenrecht in Gründung http://wiki.piratenpartei.de/AG_Behindertenrecht und arbeiten an Lösungen der Probleme in Familien und nicht gegen sie. Weil es den Jugendämtern viel zuviel arbeit macht, den Familien zu helfen,als sie ihrem Schicksal zu überlassen,bleiben die Kinder in Dauerpflegschaft bis auf weiteres................ Wir schreiben Petitionen an die Landtage aller Bundesländer und an den Deutschen Bundestag und weisen darauf hin, das die Kommunen finanziell durch das Bundeskinderschutzgesetz bis 2016 bezuschusst werden. Dabei geht es auch um den runden Tisch sexueller Mißbrauch sowie frühe Hilfen. In unserer letzten Petition an den Bundestag ging es um den Leitfaden für Ärzte herausgegeben vom Bayerischen Staatministerium,indem PAS (Sonderform seelischen Mißbrauchs) gleichgesetz wird mit dem Satz: Bei Hinweisen auf seelische Misshandlung muss daher immer auch an die Möglichkeit einer körperlichen und sexuellen Gewalt und ggf. Vernachlässigung gedacht werden (Seite 110). In diesem Leitfaden wir eine Diagnose verlangt. Ärzte können sich an dem leitfaden orientieren, er ist unverbindlich und deshalb wollen wir, dass das Eltern-entfremdungssyndrom (PAS) auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wird. Durch die Masseninobhutnahmen werden die Jugendämter von der Bevölkerung nicht mehr als Helfer, sondern als Bedrohung für Familienglück und Zusammengehörigkeit der Familienmitglieder angesehen. Wie ist Ihre Meinung dazu?
Sehr geehrte Frau Huber,
Sehr geehrter Herr Huber,
leider kann ich aus Ihren Ausführungen nicht herauslesen, um was es Ihnen konkret geht und was hierbei Ihre Frage an mich ist.
Deutlich herauslesen kann ich allerdings Ihre - wenn auch recht pauschale Kritik an der Arbeit der Jugendämter in Bezug auf Umgangsrecht in Familienangelegenheiten. Dazu möchte ich folgendes anmerken: die Jugendämter sind in den vergangenen Jahren eher deshalb in die Kritik geraten, weil sie in einigen Fällen nicht aufmerksam genug gewesen sind und es zu schlimmen Vernachlässigungen bis hin zum Tod der Kinder kommen konnte. Demgegenüber beschweren Sie sich nun, dass die Jugendämter Kinder zu schnell in Obhut nehmen. Nach meiner Erfahrung wird es hierüber immer wieder Streit geben, denn es ist immer eine Frage des Einzelfalls, die Situation richtig zu beurteilen. Mit dem Kinderschutzgesetz, dass wir in der letzten Wahlperiode verabschiedet haben, haben wir eine Grundlage dafür geschaffen, dass die Jugendämter sich ein besseres Bild machen können, was im Einzelfall das Beste für das Kind ist. Es wird aber immer so sein und liegt in der Natur der Sache, dass solche Entscheidungen umstritten sind.
Aus meiner persönlichen Erfahrung als Familienrichterin kann ich sagen, dass die Mitarbeiter in den Jugendämtern in aller Regel sehr engagiert sind und eine gute Arbeit machen.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker