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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Ottmar M. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Ottmar M. bezüglich Familie

Guten Tag Frau Winkelmeier-Becker, Ihre Antwort zu den Fragen von Herrn Wegener wirft leider nur neue Fragen auf! Handelt es sich bei der versprochenen Kindergelderhöhung bzw. Erhöhung des Freibetrages nicht um vorsätzliche Wählertäuschung?Wollen Sie allen Ernstes behaupten, daß es vor den Wahlen nicht absehbar war, daß dafür kein Geld da ist? Oder kann man in der CDU nicht rechnen? CDU-Abgeordnete sitzen im Finanz- und Haushaltsausschuß, Schäuble (CDU) ist Finanzminister und die alle haben nicht vorhersehen können, daß diese Wahlversprechen unrealistisch sind? Schon vor der Wahl hat eine Kommission mit Ex-Landesverkehrsminister Dähre (CDU) einen zusätzlichen jährlichen Betrag für die Verkehrsinfrastruktur von 7-8 Mrd.€ gefordert.D.h.,es war schon vor der Wahl klar, daß kein Geld für weitere Sozialleistungen da sein wird, zumal die CDU ab 2015 ohne neue Schulden auskommen will. Das hat die CDU-Führung vorher alles nicht gewußt, bzw. die SPD soll schuld sein, wenn das Kindergeld nicht erhöht werden kann, weil sie andere Prioritäten setzt? Die SPD wollte die Einkommenssteuern für Reiche erhöhen, um zusätzliche Ausgaben in der Bildung zu finanzieren. Die CDU lehnt Steuererhöhungen ab, weil das angeblich nicht notwendig ist, macht gleichzeitig großspurige Wahlversprechen und stellt sie nun unter Finanzierungsvorbehalt? Welche Schlußfolgerungen soll der Bürger denn daraus schließen? Kann man in der CDU nicht rechnen oder ging es um Wählertäuschung?

O. Müller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. November.
In der Tat hat sich die CDU Deutschlands in ihrem Regierungsprogramm vorgenommen, Familien besser zu unterstützen.
Hiermit war und ist es uns ernst und ich habe mich persönlich dafür in den Koalitionsverhandlungen eingesetzt. Entsprechend unserem Wahlversprechen haben wir in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD wichtige Ziele durchsetzen und die Verankerung von Steuererhöhungen im Koalitionsvertrag abwehren können. SPD, Grüne und die Linke hatten bekanntlich Steuererhöhungen auf breiter Front gefordert: Anhebung des Spitzensteuersatzes, Wiedereinführung der Vermögensteuer und die Erhöhung des Steuersatzes bei der Abgeltungsteuer. Außerdem wollte die SPD das Ehegattensplitting abschaffen. Dies alles haben wir verhindert. Vielleicht hätten Sie all dies gerne gesehen – die Mehrheit der Unionswähler sieht das anders.
Bitte berücksichtigen Sie, dass wir in einer Koalition nie zu 100 Prozent unsere Forderungen durchbringen können. Was die Erhöhung des Kinderfreibetrags / des Kindergeldes angeht, mussten wir mit Blick auf Forderungen des Koalitionspartners (z.B. abschlagsfreie Rente mir 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren) und der Länder (z.B. 6 Mrd. zusätzlich für Kitas, Schulen und Hochschulen) leider Abstriche machen.
Dies bedeutet nicht, dass Kindergelderhöhungen ausgeschlossen sind. Auch in Zukunft ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, welcher Einkommensanteil der Eltern entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben zum sächlichen Existenzminimums eines Kindes steuerfrei belassen werden muss. Freibeträge und Kindergeld müssen dann in jedem Fall erhöht werden.
Ich halte die Position zu einer verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Kindern nach wie vor für richtig und wichtig. Das Bohren dicker Bretter benötigt eben manchmal etwas mehr Zeit. Und die Erfahrung zeigt: im Lauf einer Legislaturperiode wird nicht nur das umgesetzt, was im Koalitionsvertrag steht.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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