Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Wilfried M. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,
die Abgeordnete Veit (SPD) ist der Auffassung, zu grundlegenden Fragen hinsichtlich der Datenerhebung bei geschäftsunfähigen bzw. vermindert geschäftsfähigen Minderjährigen bedürfe es eines Rechtsgutachtens.
Die Äußerung einer eigenen Überzeugung hinsichtlich der "Anhörungen" durch diverse Berufsgruppenvertreter im Rahmen von Sorge- und Umgangsrechtsverfahren und der Erfüllung von "Mitwirkungs"- Aufgaben sei der Abgeordneten nicht möglich (1).
Da Sie ja als Familienrichterin tätig waren, möchte ich von Ihnen zunächst wissen, ob Sie diese Auffassung teilen.
Wer sollte mit der Erstattung des Gutachtens betraut werden?
Mich interessiert die Sache auch wegen der seelischen Auswirkungen bzw. Risiken gedankenlosen Befragung Minderjähriger für Familienmitglieder.
Könnte es sein, daß "der Gesetzgeber" einen Irrweg einschlug, als er die diversen "Anhörungen" in die Gesetze schreiben ließ, ohne die real existierenden Grundrechts- Hindernisse bzw. Folgen bedacht zu haben?
Desweiteren möchte ich Sie fragen, ob Sie es als Zeichen von Ungeduld werten, wenn ich Sie hiermit an die Tatsache erinnere, daß Sie meine Fragen zum vorschriftsmäßigen richterlichen Umgang mit Privatgeheimnissen seit 2011 (2) ebenso wenig beantwortet haben wie die Fragen nach Ihrer Rechtsüberzeugung in Sachen Drittgeheimniskontroverse, welche Ihnen Frau Müller stellte (3).
Was genau hindert Sie an der Beantwortung der doch evident brisanten ethischen bzw. Grundrechts- Fragen bzw. wann werden Sie Ihre Antworten hier veröffentlichen?
Mit frdl. Grüßen
Dipl. med. W. Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr
1) http://www.abgeordnetenwatch.de/carola_veit-303-43527--f408225.html#q408225
2) http://www.abgeordnetenwatch.de/elisabeth_winkelmeier_becker-575-38049.html#questions
3) http://www.abgeordnetenwatch.de/elisabeth_winkelmeier_becker-575-38049--f299665.html#q299665
Sehr geehrter Herr Meißner,
Ihre letzten Anfragen sowie der Inhalt Ihres Anrufs vom 22.10.2013 in meinem Berliner Abgeordnetenbüro haben mich in meiner Entscheidung bestärkt, Ihnen nicht mehr zu antworten. Gegenüber meinen Mitarbeitern haben Sie allen Ernstes ausgeführt, dass die Kanzlerin von Scientology beeinflusst werde und weitere ähnlich abstruse Theorien vertreten. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich - nach früheren ausführlichen Antworten auf Ihre Eingaben - nicht bereit bin, auf dieser Ebene mit Ihnen zu diskutieren. Ich werde Ihre Anfragen weiterhin nicht mehr beantworten und behalte mir auch vor, ebenso auf ähnliche Fragen anderer Personen - ob sie nun in Abstimmung mit Ihnen handeln, oder nicht - zu reagieren. Ich bin im Übrigen verwundert, dass Ihre Fragen weiterhin auf dieser Plattform freigeschaltet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker