Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Bernd R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,
ich stelle hiermit freundlichst folgende Frage an Sie, auch als Qualifizierte Juristin und Richterin a. D.
Wenn minderjährige Kinder von Jugendamt befragt werden welche Mindestanforderung muß hierzu die Rechtsmittelbelehrung besitzen?
In den seriösen wissenschaftlichen Veröffentlichungen wurde hierzu nach meiner Kenntnis nichts vorgetragen, was juristisch belastbar wäre.
Gibt es Ihres Wissens Unterschiede hinsichtlich der Rechtsmittelbelehrungen bei ärztlichen Begutachtungen in Sorgerechtsangelegenheiten bei minderjährige Kinder nach § 159 FamFG und Befragungen durch Mitarbeiter von Polizeibehörden, Jugendämtern sowie durch psychologische und medizinische Sachverständige, Verfahrensbeistände, Staatsanwälte, Richter und Pädagogen?
Ich würde mich über eine Antwort mit Quellenangaben sehr freuen die auch § 1618a BGB und die hieraus ergebende Verwirkung zwischen Kindern und Eltern berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rieder
Sehr geehrter Herr Rieder,
leider kann und darf ich keine Rechtsberatung leisten und Ihnen somit auch keine verbindliche Auskunft geben. Mir erscheint außerdem schon Ihre Frage unklar. Falls Sie oder ein Familienmitglied persönlich betroffen sind, rate ich Ihnen, einen Anwalt zu konsultieren, dem Sie den gesamten Vorgang im Zusammenhang schildern sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker