Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Tomas B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,
warum verschweigen Sie eigentlich in Ihrem Lebenslauf Ihre Tätigkeit als
Richterin am Landgericht Bonn bevor Sie zum Amtsgericht Siegburg versetzt
wurden ?
Quelle: Wikipedia mit Link !
http://de.wikipedia.org/wiki/Elisabeth_Winkelmeier-Becker
Sehr geehrter Herr Brammerheim,
es gibt keinen Grund, die Zeit als Richterin beim Landgericht zu „verschweigen“ und ich tue das auch nicht. In der Richterlaufbahn ist es üblich, beim Landgericht (d.h. in einer Kammer mit mehreren Kollegen) zu beginnen, bevor man am Amtsgericht in alleiniger Verantwortung verhandeln und entscheiden kann. Außerdem gibt das die Gelegenheit, beide Arbeitsfelder besser kennenzulernen, bevor man sich für eine Planstelle am Amts- oder Landgericht entscheiden muss. In meinem Fall habe ich mich für das Amtsgericht in Siegburg entschieden, nicht zuletzt unter dem Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf: zum Zeitpunkt meiner „Verplanung“ hatte ich schon drei kleine Kinder, dazu einen Ehemann mit eigener extremer beruflicher Belastung, so dass die eigene Flexibilität als unabhängige Amtsrichterin und die Nähe des Gericht zu meinem Zuhause entscheidende Aspekte waren. Darüber hinaus hat mir die Tätigkeit am Amtsgericht als Zivilrichterin, aber auch als Familienrichterin auch sehr viel Spaß gemacht. Angaben über diese Details interessieren allerdings erfahrungsgemäß die wenigsten Bürger, ebenso wenig wie Details über meine Schullaufbahn o.ä.; wenn es jemand wissen will, habe ich allerdings kein Problem damit, mit weiteren Angaben (soweit sie nicht zu privat sind) auszuhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker