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Elisabeth Winkelmeier-Becker
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Frage von Mechtild Dr. B. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Mechtild Dr. B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

Wie würden Sie im Falle einer etwaigen Abstimmung zu einer sogenannten Beibehaltung (mit Umwidmung) des Solidaritätszuschlags abstimmen? Immerhin war diese zusätzliche Steuerbelastung mit klarer Zeitbegrenzung und Zweckbestimmung eingeführt worden, die Kanzlerin scheint derzeit keine Bedenken gegen einen Wortbruch gegenüber den Bürgern zu haben. Und Sie?

Mit freundlichen Grüßen
Mechtild Bierbach.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Dr. Bierbach,
vielen Dank für Ihre Frage zum Solidaritätszuschlag. Wie Sie sicher wissen, ist der Solidaritätszuschlag Teil des Solidarpaktes II und dieser ist bis Ende 2019 gesetzlich festgelegt. Insofern wird bis dahin nicht am Solidaritätszuschlag gerüttelt. Was dann darüber hinaus geschieht, entscheidet voraussichtlich der übernächste Bundestag. Insofern ist die Diskussion zum jetzigen Zeitpunkt meines Erachtens verfrüht. Im Falle eines Wegfalls des Solis müssten dann aber Steuereinnahmen in Höhe von ca. 13 Milliarden Euro im Bundeshaushalt auf andere Art und Weise gegenfinanziert werden. Für die kommende Wahlperiode wäre mir der Abbau der sog „kalten Progression“ das wichtigere steuerpolitische Anliegen. Im Übrigen können Sie davon ausgehen, dass gerade die Interessen der Steuerzahler bei einer unionsgeführten Regierung deutlich besser aufgehoben sind, als bei einer rot-grünen Regierung der Oppositionsparteien. Schauen Sie doch mal in deren Wahlprogramme.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker

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