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Elisabeth Winkelmeier-Becker
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Frage von Wolfgang P. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Wolfgang P. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

wir sind seit über 30 Jahren im Rhein Sieg Kreis in nunmehr dritter Generation ansässig. Unsere Firma beschäftigt über 250 Angstellte.Wir sind im Rhein Sieg Kreis der führende Anbieter von Geldspielautomaten in der Gastronomie und betreiben 25 Spielhallen, sowie 4 Bowling Center (u.a. TDF-Spich und Bornheim).
Leider sind wir durch ein EUGH Urteil in den Fokus der Medien gerückt worden. Hintergrund war die Klage mehrere Sportwett Anbieter. Diese haben gegen das in Deutschland vorhandene Monopol im Bereich der Sportwette zurecht geklagt. Der EUGH hat daraufhin entschieden, dass man entweder das Monopol beibehält oder den Markt öffnet. Bei einer Beibehaltung des Monopols muss man aber die 20 000 Lotto Annahmestellen in Deutschland abbauen und es darf auch keine Ziehung der Lottozahlen im Fernsehen zur Besten Sendezeit mehr geben. Bei einer Öffnung des MArktes soll der gesamte Bereich Glückspiel Neu geregelt werden. Der Gesetzgeber hat sich für eine MArktöffnung entschlossen und hat dann mit dem Glückspielstaatsvertrag nun versucht das Glückspiel allumfassend neu zu regeln. Der Vertrag ist jedoch in vielen Fällen angreifbar und überhaupt nicht zielführend. Schleswig Holstein hat dies erkannt und ist dem Staatsvertrag als einziges nicht beigetreten. Wichtigste Punkte die in dem vertrag nicht haltbar sein werden ist die begrentzte Anzahl der Wettanbieter auf 20. Was macht der 21te?? Und wir sollen unsere vor kurzen gebauten Spielhallen mit Mehrfachkonzessionen innerhalb von 5 Jahren wieder auf nur eine Konzession zurück bauen. Und dies bei Millionen Investitionen die wir hier getätigt haben. Das ist ein Eingriff in bestehendes Eigentumsrecht. Wir haben vorhandene Baugenehmigungen und Konzessionen erhalten. Leider bleibt uns hier nur der Klageweg. Wie ist hier ihre Meinung ? Ist dies juristisch haltbar? Gerade vor dem Hintergrund das SIe Juristin sind. Wir müßten bei einem Rückbau alle Betriebe schliessen.

MFG Wolfgang Pütz

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Sehr geehrter Herr Pütz,

für Ihren Beitrag vom 5. Januar 2013, in dem Sie die Neuregelung des Glückspielstaatsvertrages kritisieren, danke ich Ihnen. Da Sie mich als Juristin ansprechen muss ich vorweg schicken, dass ich auf diesem Wege natürlich keine Rechtsberatung machen darf und will. Die nächste Einschränkung schließt sich leider sogleich an: als Mitglied des Bundestages habe ich wenig Einfluss auf die Problematik von der Sie aktuell betroffen sind.
Die Gesetzgebungskompetenz für Glückspiel einschließlich der Spielhallen fällt seit der Föderalismusreform 2006 in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Der Bund war insofern an der Erstellung des Glückspieländerungsstaatsvertrages nicht beteiligt. Die nordrhein-westfälische Landesregierung wäre hier richtiger Ansprechpartner, um die vertraglichen Bestimmungen zu begründen und ggf. eine Nachbesserung des Vertrages zu initiieren.
Gegen den Vertrag, insbesondere gegen die auch von Ihnen problematisierten restriktiven Regelungen (Beschränkung auf 20 Konzessionen, Einschränkungen für Spielhallen wie Einhalten von Mindestabständen, Werbebeschränkungen, Verbot von Mehrfachkonzessionen) wurden teilweise verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht; v.a. Verstöße gegen Artikel 12 und Artikel 14 Grundgesetz wären hier zu prüfen.
Es werden jedoch voraussichtlich die Gerichte darüber befinden müssen, ob die Entscheidungen aufgrund der Bestimmungen zum Glückspieländerungsstaatsvertrag rechtmäßig sind. Bereits heute ist abzusehen, dass die neuen Regelungen Gegenstand zahlreicher Klagen sein werden.

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker

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