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Elisabeth Winkelmeier-Becker
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Frage von Henry B. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Henry B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete!

Heute konnte ich den Medien entnehmen, dass für die Jahre 2012 und 2013 eine Diätenerhöhung von 292 € je Jahr (etwa 3.8 %) beschlossen wurde.
Ich freue mich sehr darüber, dass die Steuereinnahmen derzeit so sind, dass es zu einer solchen Erhöhung der Diäten kommen kann. Da ich Berufsoldat bin und somit nach dem Bundesbesoldungsgesetz besoldet werde und diese Bezüge auch durch die Steuern finanziert werden, ist davon auszugehen, dass die Besoldung der Bundesbeamten gleichermaßen für die Jahre 2012 und 2013 steigen werden, oder? Es wäre auch wünschenswert und nur gerecht, wenn die im Rahmen der Finanzkrise einbehaltene Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) nun doch wieder den mtl. Bezüge hinzugeführt wird. Letztlich haben die Beamten - ich bin zwar Soldat, werde aber so wie Beamte besoldet - auf einen Teil des Gehaltes verzichtet!

Ich bitte mir Ihre Einstellung bzw. Absicht zu den o.g. Vorschlägen mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Henry Borutta

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Sehr geehrter Herr Borutta,

zu der von Ihnen angesprochenen Anhebung der Besoldung in den Jahren 2012 und 2013 kann ich Ihnen mitteilen, dass ein Gesetzentwurf entsprechend dem üblichen Verfahren nach Abschluss der Tarifverhandlungen vorbereitet werden wird. Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst des Bundes beginnen - nach Ablauf des geltenden Tarifvertrags - im Februar/März 2012. Das Ergebnis der Tarifverhandlungen lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorhersagen. Es ist allerdings zu erwarten, dass auch in den Jahren 2012 und 2013 auch eine Erhöhung der Bezüge der Soldaten und Beamten erfolgen wird, wenngleich Höhe und Zeitpunkt derzeit noch unbestimmt sind.

Über die Abgeordnetenentschädigung muss der Bundestag entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eigenverantwortlich entscheiden ; danach kann sie – leider- nicht im Wege einer Indexierung an die Beamtenbesoldung gebunden werden.

Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung ist allerdings nicht willkürlich, sondern orientiert sich an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an obersten Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 160.000 bis 250.000 Wahlberechtigten vertreten, werden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Damit ist ein transparenter und meines Erachtens plausibler Bezugsrahmen gefunden, der im Übrigen im Durchschnitt eine parallele Entwicklung zu den Bezügen im öffentlichen Dienst bei Beamten, Soldaten und Richtern bewirkt.

Zu Beginn der jetzigen Wahlperiode lag die Abgeordnetenentschädigung mit ca. sechs Prozent unter den genannten Bezugsgrößen. Durch die Nullrunden bei den Diäten in 2010 und 2011 hat sich dieser Abstand weiter vergrößert. Auch mit der jetzt geplanten Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung wird diese Bezugsgröße (ab 01. August 2011: 8323 Euro) weder zum 01. Januar 2012 noch zum 01. Januar 2013 erreicht.
Neben den monatlichen Diäten erhalten Abgeordnete keine Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld.

Ich hoffe sehr, dass eine weiter gute wirtschaftliche Entwicklung – nicht nur wegen des Zusammenhangs zu den Diäten – auch zu mehr Spielraum bei den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst führen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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