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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Dietmar G. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Dietmar G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker!
Das Haushaltsbegleitgesetz 2006 halbiert die damalige Sonderzahlung ("Weihnachtsgeld") von fünf auf 2,5 Prozent. Die Maßnahme war von vornherein auf vier Jahre befristet, sollte also zum 1.Januar 2011 beendet werden. Auch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz von 2009 sah vor, dass spätestens im Januar 2011 mit der Kürzung wieder Schluß sei.
Der Bundestag hat am 30.September 2010 das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 verabschiedet. Das hätte bedeutet, dass Besoldungserhöhungen von 1,2 Prozent für 2010, 0,6 Prozent ab Januar 2011 und 0,3 Prozent ab August 2011 fällig gewesen wären. Auf Antrag der Regierungsfraktionen wurde das Gesetz aber zurückgenommen.
Deshalb die Frage:" Haben Sie diesem Antrag auch zugestimmt?"
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Galla,

vielen Dank für Ihre Frage zur befristeten Halbierung des Weihnachtsgelds im Rahmen des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes.

Ich gebe Ihnen Recht, es ist eine äußerst unbefriedigende Situation für Beamte, Richter und Bundeswehrangehörige. Wir in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben uns mit der Entscheidung, ob wir eine einmal gemachte Zusicherung vielleicht nicht werden einhalten können, sehr schwer getan.

Auf Grund der Haushaltssituation waren wir allerdings gezwungen, die Wiederkehr der ursprünglich bis zum 31. Dezember 2010 reduzierten Sonderzahlung durch die bereits beschlossene Grundgehaltsintegration weiter bis zum 31. Dezember 2014 auszusetzen. Nur so war die erforderliche Minderausgabe in Höhe von 500 Mio. Euro jährlich erreichbar. Auch im Lichte der sozialen Ausgewogenheit musste der öffentliche Dienst einen solchen Beitrag zum Sparpaket leisten.

Man muss die Regelung überdies auch immer im Gesamtkontext sehen, in dem beispielweise Beamte der Länder Einschnitte hinnehmen mussten und Arbeitnehmer der Privatwirtschaft auf Grund von krisenbedingter Kurzarbeit Einschnitte hinzunehmen hatten oder sogar ihren Arbeitsplatz verloren haben. In diesem Rahmen hätte sich die Rückkehr zum Weihnachtsgeld für die Beamten des Bundes nur schwer erklären lassen.

Mit der weiteren Befristung bis 2015 geht es erneut um eine Aussetzung, nicht um eine Aufhebung der zugesicherten Grundgehaltsintegration des übrig gebliebenen Weihnachtsgeldes. Ich habe zu diesem Thema auch mit dem Bundesvorsitzenden des VBOB, Hans-Ulrich Benra, gesprochen. Ich weiß, dass es eine Zumutung für die Bundesbeamten ist, weiterhin auf das Weihnachtsgeld verzichten zu müssen. Wir sind uns auch darüber im Klaren, dass es sich wieder einmal um eine Vorleistung der Beamten handelt. Darum wäre es uns ein wichtiges Anliegen, möglichst bald wieder zur alten Regel zurückzukommen und den entstandenen Vertrauensverlust auszugleichen.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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