Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Michael Z. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Pandemiestufe 6 ausgerufen, was wohl weltweit verbindlich ist und an die nationalen Regierungen gewisse Anforderungen stellt. Das Infektionsschutzgesetz IfSG sieht vor, daß im Falle einer Pandemie einige Grundrechte des GG eingeschränkt werden können, wie z.B. nach § 17 :
(7) Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) werden im Rahmen der Absätze 1 bis 5 eingeschränkt.
Das ist aber nicht alles, denn nach § 20 kann sogar das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) eingeschränkt werden, und zwar durch Rechtsverordnung des Bundes oder der Länder. Dies bedeutet die Aufhebung der Therapiefreiheit und die Auferlegung einer Impfpflicht.
Nun ist eine Grippe, selbst über mehrere Tage und bei heftigem Verlauf, nicht gerade eine Angelegenheit, die unbedingt mit chemischen Keulen bekämpft werden muß. Normalerweise legt man sich ins Bett, trinkt Kräutertee und wartet, bis der Spuk vorbei ist.
Frage: Beabsichtigt die Bundesregierung die Ausübung von Zwangsmaßnahmen, wenn Erwachsene keine Impfung wollen oder keine Chemo mit Tamiflu (mit der Aussicht auf gerade mal 1 bis 1,5 Tage Krankheitsverkürzung) schlucken wollen? Oder sollen nur bestimmte Berufsgruppen zwangsgeimpft werden? Und wenn es keine Impfpflicht für Erwachsene geben soll, können Eltern für ihre Kinder frei entscheiden, ob diese geimpft werden sollen oder nicht?
Für eine Beantwortung wäre ich Ihnen dankbar, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen Micheal Z.
Sehr geehrter Herr Zeier,
Ihre Anfrage zu Pandemie/ Impfpflicht habe ich mit der Bitte um Stellungnahme an das zuständige Bundesministerium für Gesundheit weitergeleitet. Dort wird anscheinend an einer detaillierten Antwort gearbeitet, die ich Ihnen übermitteln werde, sobald sie bei mir eintrifft. Aus meiner Sicht ist nach jetzigem Sachstand nicht von einer allgemeinen Impfpflicht auszugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker
Sehr geehrter Herr Zeier,
Ihre Fragen im Zusammenhang mit der Impfung gegen die Influenza H1/N1 wurden vom Bundesgesundheitsministerium nun wie folgt beantwortet:
Zu Ihrer ersten Frage:
„Nein. Sowohl die Impfung als auch die Einnahme von Tamiflu werden ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen.“
Zu Ihrer zweiten Frage:
„Nein. Die Impfung der Berufsgruppen, die für die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig sind, wird ebenfalls auf freiwilliger Basis erfolgen.“
Zu Ihrer dritten Frage:
„Ja. Eltern werden für Ihre Kinder entscheiden können, ob diese geimpft werden sollen oder nicht.“
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker