Frage an Elisabeth Schroedter von Torben S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Schroedter,
als Studentin der Politikwissenschaft bin ich sehr an der Arbeit von Politikern interessiert und möchte nach dem Studium selbst in der Bundespolitik aktiv werden. Daher ist die aktuell diskutierte Frage der cent-genauen Offenlegung von Nebeneinkünften für mich persönlich sehr relevant.
Wie ist Ihre Meinung zu diesem Vorschlag? Wie würden Sie im Falle einer eingebrachten Gesetzesvorlage abstimmen?
Ich freue mich über eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Torben Schmitt
Sehr geehrte/r Torben Schmitt!
Zunächst bin ich mit der Anrede etwas ratlos. Torben ist nach meiner Kenntnis ein männlicher Vorname. Sie stellen sich mir jedoch als „Studentin“ vor. Bitte fühlen Sie sich in jedem Fall angesprochen!
Sie sprechen mich als Europaabgeordnete an, beziehen sich jedoch auf eine aktuelle Debatte, die derzeit im Bundestag von Bundestagsabgeordneten diskutiert und dort auch abgestimmt wird. Ich bin nicht berechtigt, über diese Gesetzesinitiative zur Cent-Offenlegung im Bundestag abzustimmen.
Wir als Abgeordnete des Europäischen Parlamentes haben seit einigen Jahren eine Regelung zur Offenlegung der finanziellen Interessen von Abgeordneten, die wir vor 2 Jahren noch einmal überarbeitet und verschärft haben. Sie finden diese hier: http://www.europarl.europa.eu/sides/getLastRules.do?language=DE&reference=TOC http://www.europarl.europa.eu/sides/getLastRules.do?language=DE&reference=TOC
Inzwischen konnten ich bei meinen Bündnisgrünen Kolleg/innen im Bundestag in Erfahrung bringen, wie die Diskussion zwischen den Fraktionen dort läuft und gebe Ihnen den Standpunkt der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weiter.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt sich schon lange für eine transparente Regelung der Anzeige- und Veröffentlichungspflichten von Nebeneinkünften (§§ 1 und 3 VR) ein und forderte eine genauer ausdifferenzierte Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten bei einer niedrigen Bagatellgrenze.
Die Regierungskoalition CDU und FDP tritt zwar öffentlich für mehr Transparenz ein, verhinderte aber im Bundestag seit nunmehr 3 Jahren eine Neufassung der Verhaltensregeln (VR) für Bundestagsabgeordnete. Zwar signalisieren die CDU und die FDP den Oppositionsparteien immer wieder einmal, das bestehende Stufensystem bei den Veröffentlichungspflichten von Nebeneinkünften (welches gegenwärtig nur bis 7.000 Euro ausdifferenziert ist, vgl. § 3 VR) eventuell auszuweiten. Dieses Zugeständnis knüpfen sie jedoch stets an die Aufweichung der bestehenden Bagatellgrenze (derzeit monatlich 1.000 Euro oder jährlich 10.000 Euro, vgl. § 1 VR). Das widerspricht unserer Grünen Position und deswegen lehnen wir die Aufweichung der Bagatellgrenze ab, mehr Transparenz bei den höheren Nebeneinkünften zum Preis von weniger Transparenz bei den niedrigeren Nebeneinkünften ist für uns kein Fortschritt in Bezug auf Transparenz.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist entscheidend, dass Einflussnahme von subjektiven wirtschaftlichen Interessen auf den Inhalt parlamentarischer Entscheidungen in jedem Fall vermieden wird. Eine solche Einflussnahme kann sowohl auf legalem wie auch auf illegalem Weg versucht werden. Daher hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Vergangenheit eine Vielzahl von parlamentarischen Initiativen auf den Weg gebracht, die über das Thema der Nebeneinkünfte hinaus für umfassende Transparenzregeln für Abgeordnete schaffen würden. Beispielsweise schlug sie die Einführung eines neuen Straftatbestandes der „Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen“ in das Strafgesetzbuch vor oder die Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (United Nations Convention against Corruption – UNCAC) durch die Bundesrepublik Deutschland, die Einführung einer Genehmigungspflicht für die Berufstätigkeit von ausgeschiedenen Regierungsmitgliedern, die Anstellungen zum Dank für während der Mandatszeit geleistete Gefallen vermeiden hilft, die Beschränkung von Parteispenden auf natürliche Personen und 100.000.- € pro Person und Jahr und die Halbierung der Schwellen für die Veröffentlichungspflichten bei Parteispenden, die Gleichbehandlung von Parteiensponsoring mit den Transparenzregeln für Parteispenden und die Einführung eines öffentlichen Lobbyistenregisters.
Lobbyistentätigkeit im politischen Bereich für die Öffentlichkeit transparent zu machen, ist ein Grünes Anliegen auf allen parlamentarischen Ebenen, die europäische Ebene eingeschlossen.
Für weitere Fragen zu diesen Initiativen würde ich Sie bitte, sich an den parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Volker Beck, mailto:volker.beck@bundestag.de mailto:volker.beck@bundestag.de zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Schroedter