Frage an Elisabeth Schroedter von Manuela Rita D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Schroedter,
meine Frage dreht sich um das Thema Elternzeit und den Bestimmungen im TV-L hierzu, Hemmung des Stufenaufstiegs.
Ist die Hemmung des Stufenaufstiegs für Arbeitnehmer/Angestellte, die in Elternzeit gegangen sind, rechtmäßig?
Gibt es eine Europäische Richtlinie die besagt, dass kein beruflicher Nachteil durch die Inanspruchsnahme von Elternzeit entstehen darf.
Diese Frage ist ziemlich entscheidend, denn ich bin z. Zt. betroffen. DAs Bundesarbeitsgericht in Efurt hat in der letzten Woche den § 17 Abs. 3 TV-L für rechtmäßig und EU-Konform erklärt.
Vielen Dank für Ihre Mühen.
Rita Dogan
Sehr geehrte Frau Dogan!
In Beantwortung Ihrer ersten Frage kann ich Ihnen nur mitteilen, dass ich als Abgeordnete nicht über die Rechtmäßigkeit einer Gerichtsentscheidung des Bundesarbeitsgerichtes urteilen werde.
Jedoch könnte ich mir vorstellen, dass durch ein Rechtsgutachten der Einzelfall geprüft werden könnte, und zwar inwieweit in dieser Entscheidung die Richtlinie 2002/73/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männer und Frauen hinsichtlich des Zuganges zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie im Bezug auf die Arbeitsbedingungen vollständig berücksichtigt wurde. Allerdings hat auch darin die EU zwischen Mutterschaftsurlaub und Elternzeit unterschieden und die Fragen der Berücksichtigung von Elternzeit in die Hände der Mitgliedsstaaten gelegt (Artikel 2 und Erwägung 13). Deshalb kann diese Frage nicht generell mit "Ja" oder "Nein" beantwortete werden, sondern müsste auf den Einzelfall bezogen geprüft werden.
Seit März 2010 gibt es zudem eine Rahmenvereinbarung der Sozialpartner auf EU-Ebene zur Elternzeit (2010/18/EU - Elternzeitrichtlinie), die in Artikel 5 über Arbeitnehmerrechte und Nichtdiskriminierung das Ziel hat, weiter zu gehen als der TV-L. Jedoch sind konkrete Regelungen dazu in die Hände der Mitgliedstaaten und der Tarifpartner gelegt. In Deutschland wurde die Chance offensichtlich noch nicht genutzt, eine weitergehende Gesetzgebung oder Tarifvereinbarung zu treffen. Auch diese Richtlinie unterscheidet zwischen Mutterschaftsurlaub und Elternzeit.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Schroedter, MdEP