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Elisabeth Schroedter
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Roger B. •

Frage an Elisabeth Schroedter von Roger B.

Sehr geehrte Frau Schrödter,

ich habe Erfahren, daß ein neues Rundfunkgebührenmodells eingeführt werden soll, demgemäß jeder Haushalt ein Pauschale begleichen soll, sogar wenn kein Fernseher vorhanden ist und wende mich deswegen an Sie persönlich. Ich bin nicht im geringsten bereit, die beschlossene Pauschale zu begleichen, denn ich habe ganz bewusst keinen Fernseher (übrigens auch kein Internet) zu Hause; ich werde es hier sogar echt "drauf ankommen lassen"! Warum soll ich für etwas zur Kasse gebeten werden, was ich gar nicht nutze, ja ganz bewusst gar nicht haben will? Ich kann mir echt nicht denken, dass mir auch nur eine juristische Instanz hier nicht Recht geben wird.

Die Argumentation für eine allgemeine Zahlpflicht in einem wichtigen Gutachten des früheren Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof lautet sinngemäß: Jeder profitiert vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, unabhängig davon, ob er ihn tatsächlich nutzt.

Hier greift mein Verständnis nun auch nicht mehr: Inwiefern profitiere ich denn vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wenn ich ihn nicht nutze?
Ich bin im Gegenteil sogar eher der Meinung, daß der ÖR der Allgemeinheit eher schadet, da die einzelnen Programme zu sehr in Parteienhand sind (der Einfluss der CSU auf den BR ist nicht zu leugnen und das ZDF lässt sich seine Intendanten von Herrn Koch vorschreiben).

Ich würde mich sehr über eine Stellungnahme Ihrerseits feuen.

Mit freundlichen Grüssen

Roger Bonati

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Herr Roger Bonati!

Sie wenden sich in Fragen der Rundfunkgebühren an mich als Europaabgeordnete. Leider ist das eine Sache, die nicht auf europäischer Ebene entschieden wird und demnach nicht mein Tätigkeitsbereich ist. Die Europäische Union überlässt es nach dem EU-Vertrag den Mitgliedstaaten, Gebühren und Steuern zu regeln. In Deutschland sind die Rundfunkgebühren sogar Ländernsache. Die von Ihnen beanstandete Änderung des Einzugs der Rundfunk- und Fernsehgebühren wurde vom Bundesrat beschlossen. Deshalb bitte ich Sie, sich mit Ihrem Anliegen und Ihren Argumenten an Ihre Landtagsabgeordneten zu wenden.

Im zweiten Teil Ihrer Email stellen Sie Ihre Meinung dar. Diese teile ich nicht. Ich halte die Umstellung auf eine allgemeine Abgabe in einer digitalisierten Welt für die einzige Möglichkeit, vom Kommerz unabhängige Radio- und Fernsehsender zu erhalten. Sie an den Nachweis der Nutzung zu koppeln, ist heutzutage gar nicht mehr möglich. Diese Abgabe ist eher eine allgemeine Kulturabgabe. Zur Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Medien gehört nicht nur, dass sie weniger beachteten Gruppen ein Stimme geben, sondern auch die Förderung von Kultur, die sich nicht nur nach Einschaltquoten richtet. Ich halte allein diese genannten Aufgaben in unserer demokratischen Gesellschaft für unabdingbar.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Schroedter