Frage an Elisabeth Schroedter von Guido S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Schroedter,
sind Sie der Meinung, dass EU-Beamten die gleichen sozialen Rechte zustehen sollten wie anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Europa und dass auch die Kommission sich in diesem Bereich an EU-Richtlinien halten sollte?
Der EUGH hat im Januar 2009 entschieden (C-350/06), dass Urlaubsansprüche nach einer entsprechenden EU-Richtlinie nicht auf Grund von langwieriger Krankheit entfallen dürfen.
Genauso liegt mein Fall (F-120/07) auch, nur dass ich EU-Beamter bin und die Kommission mir die vollständige Übertragung meiner Urlaubsansprüche ins Folgejahr nach wie vor verweigert. Dies auch trotz Artikel 1e des Beamtenstatuts. Ich denke, das EU-Parlament sollte sich für dieses Problem (und den in der Ausgangsfrage angedeuteten Hintergrund) interessieren und die Praxis der Kommission einmal hinterfragen. Können Sie diesbezüglich bitte aktiv werden.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
Sehr geehrter Herr Guido Strack!
Bezüglich Ihrer Frage, ob die sozialen Rechten im Bezug auf die Urlaubsansprüche aus dem EUGH-Urteil vom Januar 2009 (C-350/06) von Arbeitnehmer/innen auch für EU-Beamt/innen gelten sollten. Aus politischen Gründen würde ich Ihnen recht geben. Jedoch haben meine Recherchen ergeben, dass die Kommission dies anders sieht und deshalb das EU-Beamtenstatut nicht ändern will. Außer über den Klageweg lässt sich das aus meiner Sicht kurzfristig nicht ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Schroedter