Frage an Elisabeth Schroedter von Bernd A. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Schroedter !
Seit 2 Jahren ,bin ich mit meiner jetzigen Frau verheiratet .Sie hat 2 Kinder ,das jüngere von beiden lebt bei uns zu Hause in Deutschland .Das ältere (20) lebt allein ,ohne weitere Verwandte in Rußland !! Darüber ist meine Frau sehr traurig ,was sie sich natürlich nicht anmerken läst .
Jetzt meine Frage : Giebt es eine Möglichkeit ,den Jungen ,zu uns ,zu holen ? Ich dachte an Familienzusammenführung ,ist das möglich ?
Mit freundlichen Grüßen ,Bernd Aigringer
Lieber Herr Aigringer,
Für die späte Antwort auf Ihre Anfrage möchte ich mich zunächst bei Ihnen entschuldigen. Ich hatte gehofft, es würde mir gelingen, Ihnen eine für Sie und Ihre Familie zufriedenstellende Lösung zu finden und ich habe mich deshalb mit gründlichen Recherchen darum bemüht.
Leider schätze ich selbst alle meine Rechercheergebnisse als ungenügend ein.
Das liegt in erster Linie daran, dass die von Ihnen geschilderte Frage nicht letztendlich auf europäischer Ebene geregelt wird, sondern die europäischen Grundsätze durch nationale Gesetzgebung umgesetzt werden. Diese Umsetzung ist also von EU-Mitgliedstaat zu EU-Mitgliedstaat sehr unterschiedlich.
Ihr Anliegen unterliegt demnach allein der deutschen Gesetzgebung. Die Möglichkeit des Familiennachzugs nach Deutschland gibt es grundsätzlich. Dabei spielen jedoch viele Faktoren eine Rolle. In Recherchen in der deutschen Gesetzgebung und der dazugehörigen Verwaltungspraxis bin ich deshalb nicht weiter gekommen, weil ich viele Details Ihrer Situation nicht kenne. So würde eine Antwort ganz verschieden ausfallen, je nachdem, wie sich für Sie und Ihr Kind zum Beispiel die folgenden sehr persönlichen Fragen beantworten würden:
Beziehen Sie Sozialhilfe? Wie lange leben Sie gemeinsam in Deutschland? Gehören Sie zu den so genannten "Blutsdeutschen"? Hat ihr Kind sehr gute Deutschkenntnisse?, u.a.m.
Für den Familiennachzug nach Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Es prüft Ihren individuellen Fall. Damit Sie Ihre Rechtsmöglichkeiten in dem komplexen juristischen Verfahren durchsetzen können, lege ich Ihnen dringend ans Herz, sich für den geplanten Familiennachzug mit einem entsprechenden Fachanwalt in Verbindung setzen. Es gibt aus meiner Sicht keinen anderen Weg für Sie.
Durch mich als Abgeordnete des Europäischen Parlaments lässt sich Ihr Problem nicht lösen.
Ich wünsche Ihnen für das bevorstehende Verfahren viel Erfolg,
und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Schroedter, MdEP