Wie kommen Sie zu der Aussage, dass es keine Nichttarifgebiete gibt, wenn man im dergleichen arbeitet und es auch keinen Haustarifvertrag gibt?
Sehr geehrte Frau Kaiser, was spricht dagegen, das belgische Modell einer Inflationsausgleichzahlung für die Menschen im Nichttarifgebiet, die jahrelange Nullrunden haben, zu übernehmen?
Wie finden Sie es, dass ein Bundestagsabgeordneter nach einer Legislaturperiode eine höhere Pension bekommt, ohne einen einzigen Cent einzuzahlen, als Millionen Rentner die jahrelang einzahlen?
MfG
U. K.
Sehr geehrter Herr K.,
durch die grundgesetzlich verbriefte Tarifautonomie obliegt es in der Bundesrepublik den Gewerkschaften und der Arbeitgeberseite über Löhne und Gehälter zu verhandeln. Tarifverträge sind daher arbeitsrechtlich stets möglich und wünschenswert. Der abgeschlossene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Bund und Kommunen ist ein gutes Beispiel dafür, wie Beschäftigte angesichts steigender Preise aktuell entlastet werden können, insbesondere in den unteren Entgeltgruppen. https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++d261a3b0-e147-11ed-86d1-001a4a160129
Damit Beschäftigte mit niedrigen Einkommen flächendeckend ein deutliches Lohnplus erhalten, hat die Ampel-Koalition den Mindestlohn auf 12 Euro angehoben. Davon profitieren etwa 5,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere Frauen sowie Beschäftigte in Ostdeutschland. Die nächste Erhöhung ist für den 1. Januar 2024 vorgesehen. Außerdem können Arbeitgeber bis Ende 2024 eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie zahlen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/entlastung-fuer-deutschland/inflationsausgleichspraemie-2130190
Insgesamt hat die Bundesregierung drei umfangreiche Entlastungspakete umgesetzt, um die Inflation abzufedern. Neben dem 49 Euro-Deutschlandticket hat hierbei u. a. die Strom- und Gaspreisbremse einen positiven Effekt für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Rentnerinnen und Rentner wurde eine Energiepreispauschale von 300 Euro brutto ausgezahlt. Zudem steigen die Renten zum 1. Juli das zweite Jahr in Folge deutlich um 4,39 (West) sowie 5,86 (Ost). Damit wird die historische Angleichung der Renten ein Jahr früher als ursprünglich geplant vollzogen, um schneller zu entlasten: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/rente-ost-west-angleichung-2172482
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Kaiser MdB