Frage von Uwe Z. •

Was spricht gegen eine Verpflichtung von Bürgergeldempfängern zur gemeinnützigen Arbeit in unserer Solidargemeinschaft?

Portrait von Elisabeth Kaiser
Antwort von
SPD

Hallo und vielen Dank für Ihre Frage. Das oberste Ziel ist es, Menschen aus dem Bürgergeld so schnell wie möglich wieder in sozialversicherungspflichte Jobs zu bringen. Denn ein eigenes Einkommen schafft ein besseres Leben, gesellschaftliche Integration, entlastet die Staatskasse und hilft zugleich der Wirtschaft. Und: je zügiger der Schritt zurück in den Arbeitsmarkt klappt, desto geringer ist die Rückfallquote. Heute liegt die Anzahl der Leistungsempfänger und der Langzeitarbeitslosen unter dem Stand von vor 10 Jahren. Und 830.000 Bürgergeld-Bezieher sind erwerbstätig, müssen aber aufstocken. Damit ihr Lohn zum Leben reicht, werden wir den Mindestlohn weiter anheben auf 15 Euro/Stunde. Die Zahl der Totalverweigerer liegt dagegen bei unter einem Prozent der erwerbsfähigen Leistungsbezieher.

Für die Arbeitsmarktintegration insbesondere von Langzeitarbeitslosen gibt es zahlreiche Förderungen und Forderungen, die dieses Ziel unterstützen. Zum Beispiel Grundkompetenzerwerb, Weiterbildungen oder das Nachholen einer Ausbildung. Diese Möglichkeiten haben wir mit der Umstellung aufs Bürgergeld gestärkt. Auch der Einstieg über Mini- und Midijobs kann ein erster Schritt sein. Oder bei ausgeprägten personenbezogenen Problemlagen die von Ihnen angesprochenen gemeinnützigen Tätigkeiten. Diese Arbeitsgelegenheiten sind nach § 16d SGB II seit langem rechtlich möglich, bspw. zur Unterstützung in der kommunalen Grünanlagenpflege oder bei Sportvereinen. Als Integrationsansatz und „Anlauf“ in den ersten Arbeitsmarkt kann dies helfen und ist zugleich ein gesellschaftlicher Beitrag, ähnlich wie ehrenamtliches Engagement. Ein persönlicher Dauerzustand sollten solche Arbeitsgelegenheiten aber nicht sein, denn dann verfehlen sie das Ziel der Selbstständigkeit durch Erwerbsarbeit. Das bestätigt auch die Arbeitsmarktforschung.

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Elisabeth Kaiser
SPD