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Ekin Deligöz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Marcus K. •

Welche Schritte unternehmen Sie als Mitglied der Regierungsparteien, um (wie im Koalitionsvertrag vereinbart) Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus in dieser Legislaturperiode zu schaffen?

Sehr geehrte Frau Deligöz,

Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus zu schaffen. Dem Medium Volksverpetzer, welches essenzielle Aufklärungsarbeit für die Demokratie leistet, wurde kürzlich die Gemeinnützigkeit aberkannt. Dadurch geraten solche wichtigen Akteure der Demokratie in Gefahr. Daher die Frage, was Sie dafür tun, diese Vereinbarung umzusetzen?

Herzlichen Dank,

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Rechtssicherheit von gemeinnützigem Journalismus.

Dass der Blog Volksverpetzer seine Gemeinnützigkeit verloren hat, ist bedauerlich. Gemeinnütziger Journalismus trägt zur Vielfalt der Medien bei und kann eine effektive Korrektur gegen Desinformation darstellen. Das gezielte Streuen von Desinformation sät Misstrauen, macht Verschwörungstheorien salonfähig und ist ein massives Problem für unsere Demokratie. Vielfältige und zuverlässige Angebote können helfen, Desinformation zu entlarven. Denn sie geben Nutzer*innen Instrumente an die Hand, um einseitige Darstellungen selbst zu überprüfen.

Etablierte gemeinnützige Projekte liefern bereits professionelle Faktenchecks und sind daher demokratierelevant. Im Koalitionsvertrag haben wir uns deshalb unter anderem zum Ziel gesetzt, Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus zu schaffen. 

Im Juli 2023 erklärte das Bundesfinanzministerium (BMF) in Abstimmung mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), dass eine entsprechende Umsetzung des Koalitionsvertrages in 2024 über eine untergesetzliche Änderung des Anwendungserlasses (AEAO) erfolgen soll.  Im Moment ist der Begriff „Gemeinnütziger Journalismus“ weder im Normtext der Abgabenordnung (AO) noch untergesetzlich im Anwendungserlass zu § 52 AO (Stand 2020) genannt. Dennoch wurden bereits zahlreiche Non-Profit-Journalismus-Initiativen als gemeinnützig anerkannt. Durch die ausdrückliche Nennung des „Nicht-gewinnorientierten Journalismus“ im Anwendungserlass würde eine Vereinheitlichung der Rechtsanwendung geschaffen und mehr Rechtssicherheit erzeugt. 

Aktuell wird ein Textvorschlag für eine untergesetzliche Änderung des AEAO zwischen BMF und BKM erörtert, die federführende Zuständigkeit liegt beim BMF.  Aus meiner Sicht ist dabei wichtig, dass keine Beschränkung auf bestimmte Sparten des Journalismus vorgenommen wird und der Staat so weitestgehend neutral bleibt. Wir Grüne setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass der Koalitionsvertrag auch an dieser Stelle umgesetzt wird. Ich hoffe, dass hier schon bald eine Einigung und eine entsprechende Anpassung im AEAO erzielt wird - woraufhin auch der Volksverpetzer seine Gemeinnützigkeit zurückerlangen könnte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ekin Deligöz

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