Welche konkreten Schritte unternehmen Sie als Mitglied der Regierungsparteien, um das im Koalitionsvertrag vereinbarte Klimageld noch in dieser Legislaturperiode einzuführen?
Sehr geehrte Frau Deligöz,
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, das Klimageld einzuführen. Viel ist davon die Rede, warum es nicht geht. Ich möchte von Ihnen aber wissen, was Sie konkret dazu tun, dass es in dieser Legislaturperiode noch geht.
Herzlichen Dank,
Marcus K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Seit 2021 gilt in Deutschland der nationale Emissionshandel für Wärme und Verkehr. Jede Tonne CO2, die durch Benzin, Diesel oder Heizöl ausgestoßen wird, kostet aktuell 45€. Dieses System wurde von der Großen Koalition eingeführt unter Führung der CDU initiiert. Eine Rückzahlung der Einnahmen an die Bürger*innen in Form eines Klimageldes hielt man jedoch nicht für nötig - dieser Impuls kam erst von uns Grünen. Seit Beginn der Legislaturperiode setzen wir uns für die Einführung eines Klimageldes ein, um Klimaschutz und Gerechtigkeit zu verbinden.
Für uns ist klar: Steigende CO2-Preise dürfen nicht dazu führen, dass sich die finanziellen Sorgen von Menschen, die ohnehin kaum über die Runden kommen, weiter vergrößern. Der dringend nötige Klimaschutz wird nur dann nachhaltigen Rückhalt aus der Bevölkerung erfahren, wenn er sozial abgefedert wird.
Zur Entlastung ist das Klimageld ein einfaches und unbürokratisches Instrument. Die Einnahmen durch die CO2-Bepreisung sollen an die Bürger*innen zurückgegeben werden. Durch die Pro-Kopf-Auszahlung werden dabei Haushalte mit geringerem Einkommen in aller Regel mehr zurückbekommen, als sie bezahlt haben. Das ist gerecht, denn gerade sie haben tendenziell einen kleineren CO2-Fußabdruck. Wer hingegen mehr CO2 verbraucht, bezahlt mehr.
Wir haben schon zu Beginn der Legislaturperiode darauf gedrängt, alle notwendigen Schritte für die Einführung des Klimageldes in die Wege zu leiten. Aktuell arbeitet eine Arbeitsgruppe der Bundesregierung unter Leitung des Finanzministeriums an einem Auszahlungsmechanismus für das Klimageld. Dieser soll es ermöglichen, Gelder direkt an Bürger*innen zu überweisen. Dafür müssen Steuer- und Bankdaten miteinander verknüpft werden. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür haben wir im Bundestag bereits 2022 mit der Novelle des Jahressteuergesetzes geschaffen. Der Finanzminister betonte in einem Interview, dass sein Ministerium intensiv an der technischen Umsetzung für die Auszahlung des Klimageldes arbeitet und eine Auszahlung ab 2025 technisch möglich sei. Wir Grüne drängen auch weiterhin darauf, dass diese Entwicklung beherzt und mit hoher Priorität vorangetrieben wird.
Neben einem Auszahlungsmechanismus braucht es für das Klimageld aber auch die finanziellen Mittel aus dem Bundeshaushalt. Für die Finanzierung des Klimageldes sind die Mittel im Klima- und Transformationsfond (KTF) vorgesehen. Auch wenn diese durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht nun knapper geworden sind: Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Mittel für die Auszahlung des Klimageldes bereitgestellt werden und das Klimageld, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eingeführt wird. Um im Bundeshaushalt dafür mehr Spielräume zu schaffen, haben wir Grüne konkrete Vorschläge zur Gegenfinanzierung gemacht, wie zum Beispiel die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen für Dienstwagen.
Mit freundlichen Grüßen
Ekin Deligöz