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Ekin Deligöz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Elmar R. •

Ist Ihnen der Begriff #ElternKindEntfremdung ein Begriff?

Liebe Frau Deligöz,
Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung/Scheidung ist ein gar nicht so seltenes Problem und kann durchaus als psychische Kindesmisshandlung bezeichnet werden.
Ich spreche hier ausdrücklich nicht von den Fällen bei denen sich ein Kind objektiv begründet (physische Misshandlung, Vernachlässigung o.ä.) von einem Elternteil abwendet sondern von vom betreuenden Elternteil bewusst oder unbewusst herbei geführter Entfremdung.
Statistiken darüber gibt es nicht. Nach Expertenschätzungen sind aber zwischen 30.000 und 60.000 Kinder / Jahr davon betroffen.
Dies verursacht (nicht sichtbare) seelische Verletzungen die sich bis weit ins Erwachsenenleben hinein auswirken.
Gerichte, Jugendämter und Beratungsstellen sind i.d.R. damit überfordert.
Der Gesetzgeber kümmert sich nicht darum.
Was gedenken Sie dagegen zu tun?
Grüße
Elmar R.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr R.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Das Konzept Eltern-Kind-Entfremdung ist mir ein Begriff. In der Familienpolitik beschäftigen wir uns intensiv mit den Bedarfen von Trennungsfamilien und damit, was für das Wohlergehen von Kindern im Kontext von Trennung und Scheidung wichtig ist. Unter anderem gab es im Jahr 2021 ein Gutachten des wissenschaftlichen Beirates für Familienfragen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema "Gemeinsam getrennt erziehen", das Sie hier einsehen können:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/gemeinsam-getrennt-erziehen-186696

Trennungen und Scheidungen sind häufig belastende Lebensphasen, in denen wir Familien nicht alleine lassen wollen. Deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs-und Konfliktberatung zu verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt zu stellen. Familienberatungsstellen können als kostenlose und anonyme Anlaufstellen in Krisensituationen genutzt werden. Sie helfen, einvernehmliche Regeln aufzustellen, die dem Wohl der Kinder dienen. Auch in Eltern-Kind-Zentren, Familienbildungsstätten, Gemeindehäusern und zunehmend auch in Kindertagesstätten und Schulen können sich Eltern und Kinder in einer Krisensituation Rat und Unterstützung holen. Kurse, Treffpunkte oder Informationstermine stehen hier allen Familien offen.

Da es kein Patentrezept oder den einen richtigen Weg für alle Familien nach einer Trennung gibt, sind gute Einzelfallentscheidungen nötig, die das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen. Es ist Aufgabe der Politik, dafür den gesetzlichen Rahmen zu schaffen. Wir Grüne im Bundestag setzen uns schon lange für die Qualitätssicherung in familienrechtlichen Verfahren ein und werden zusammen mit den Koalitionspartnern in dieser Legislaturperiode auch in diesem Bereich Fortschritte erzielen:

Wir werden in familiengerichtlichen Verfahren den Kinderschutz und das Prinzip der Mündlichkeit der Verhandlungen stärken. Die Hürden für die Nichtzulassungsbeschwerde werden wir senken sowie einen Fortbildungsanspruch für Familienrichterinnen und Familienrichter gesetzlich verankern. Wenn häusliche Gewalt festgestellt wird, ist dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ekin Deligöz

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