Frage an Ekin Deligöz von Florian A. bezüglich Frauen
Sehr geehrte Frau Deligöz,
wir haben ein Prostitutitionsgesetz und damit eine Probleme, ich möchte Ihnen mal meine Sicht der Situtation in Bayern erläutern und sie befragen.
Betreiber von "stationären Ausübungsorten" die meist rechtlich den Status eine/s "Vermieters/in", rechtlich gesehen, haben, sollen obwohl sie nur eine "Arbeitszimmer" die Einnahmen ihrer "Mieter/innen" zu kontrollieren und sollen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Versteuerung tragen. Anderseits wird eine solche Kontrolle als Zuhälterei gesehen, als entweder gibt es ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung oder wegen Zuhälterei, sicherlich ein Grund, das seriöse Geschäftsleute, von rechtlich, einwandfreien Engagements in diesem Bereich Abstand nehmen, was zur Folge hat, das Personen(gruppen), die überhaupt kein Problem haben gegen Gesetze zu verstoßen, unter sich in diesem Bereich tätig sind, mit einer gewissen Begleitkriminalität und dem allgemeinen Echo, bei Prostitution ist immer Menschenhandel dabei, was nach außen auch vermittelt wird.
Es gibt durchaus Personen (m/w) die auf diese Art Geld verdienen wollen. Gewisse unternehmerische Risiken, wie Werbung (die in diesem Bereich sehr kostenintensiv ist), wollen sie gerne an Dritte abgeben und nehmen in Kauf, das diese Dritten deshalb an ihren Einnahmen partizieren.
Was mich auch wahnsinnig verärgert, ist die Tatsache das Opfer von Menschenhandel versucht wird, ohne irgendeine Gegenleistung Aussagen gegen ihre Peiniger zu machen und nach des Abschluß des Verfahrens diese Opfer (bei Ausländern/innen) die Abschiebung in teilweise nicht rechtssicheren Drittstaaten erfolgt, wo sie wieder unter Druck gesetzt werden könnten. Irgendwelche Schutzmaßnahmen innerhalb Deutschlands, konnte ich nach eigenen Erfahrungen nicht erkennen! Italien geht da einen besseren Weg!
Ich sehe die Schwierigkeit einerseits das berechtigte Interesse Prostitution zu liberaliseren, wie auch den Menschenhandel zu bekämpfen. WIE STELLT SICH IHR PARTEI DAZU?
MfG
Florian Albrecht
Sehr geehrter Herr Albrecht,
ich denke, ein großes Problem des Gesetzes liegt in der mangelnden Umsetzung in den Ländern. Gerade die Besteuerung wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Wir wissen, dass es Frauen und Männer gibt, die ihr Geld mit sexuellen Dienstleistungen verdienen wollen. Wir wollen, dass sie dies so abgesichert tun können wie möglich, denn die Arbeit als Prostituierte ist in hohem Maße unsicher, häufig gesundheitsgefährdend oder gar gefährlich. Aus Grüner Sicht lässt sich dies am besten mit einer Legalisierung dieser Arbeit erreichen, die den Prostituierten so viele Rechte einräumt wie möglich. Daher ist auch im Prostitutionsgesetz geregelt, dass dieser Beruf anders ist als andere. So dürfen zum Beispiel die Bestimmungen in Arbeitsverträgen für die Prostituierten über Zeit und Ort der Tätigkeit nicht hinausgehen, auch eine Kündigungsfrist für die Prostituierte darf es nicht geben. Die Freier können aus dem Vertrag keine Ansprüche auf sexuelle Leistungen gegenüber den Prostituierten herleiten. Das rot-grüne Prostitutionsgesetz schützt die Prostituierten, nicht aber die Freier oder die Bordellbetreiber. Dafür wurde bewusst der Weg eines einseitig verpflichtenden Arbeitsvertrags gewählt.
Zur Frage des Menschenhandels: Hier sehen wir die Bundesregierung in der Pflicht. Leider sind von dieser nur Krokodilstränen für die Opfer von Frauenhandel und Zwangsprostitution zu erwarten. Schutz- und Hilfsmaßnahmen, die für Betroffene eine wirkliche Unterstützung bedeuten würden, hat die Bundesregierung ihnen im Zuwanderungsänderungsgesetz erneut versagt. So ist die Bedenkzeit von einem Monat, den die Bundesregierung den Opfern zugesteht, viel zu kurz. Viele der Frauen sind schwer traumatisiert und benötigen mehr als einen vierwöchigen Abstand vom Erlebten. Auch müssen sie in dieser Zeit ausreichende medizinische und therapeutische Maßnahmen erhalten - dies ist bisher häufig nicht der Fall. Völlig verfehlt ist es außerdem, sie in die Gemeinschaftsunterkünfte illegal eingereister Ausländerinnen und Ausländer zu verteilen, wo die Täter sie jederzeit finden können. Sie bedürfen eines geschützten Raumes, in dem sie sich sicher fühlen können. Diese zentralen Forderungen aus der EU-Opferschutzrichtlinie hat die Bundesregierung bewusst nicht umgesetzt. Sie wird ihren humanitären Verpflichtungen nicht gerecht und tut sich damit auch selbst keinen Gefallen: Die Opfer erweisen dem Staat mit ihrer Aussage einen wertvollen Dienst. Für die Bereitschaft, sich dem Risiko einer Aussage auszusetzen und ihre traumatischen Erfahrungen öffentlich darzulegen, haben sie die volle Unterstützung verdient.
Mit freundlichen Grüßen
Ekin Deligöz