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Ekin Deligöz
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Frage von Andreas H. •

Frage an Ekin Deligöz von Andreas H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Deligöz,

wären Sie der Meinung, daß teilweise Abstriche in Sachen Meinungsfreiheit als Voraussetzung für ein Gelingen der Integration anzusehen sind?

Anlaß für meine Frage ist das Verbot der von Pax Europa geplanten Demonstration am 11. September in Brüssel. Begründet wird dieses Verbot vom sozialistischen Bürgermeister Freddy Thielemans damit, daß die Sicherheit der Demonstration nicht gewährleistet werden könne, weil es die in der Nachbarschaft lebenden Muslime stören könnte.

Für mich ist allein diese Begründung schon sehr bedenklich, erinnert sie doch an Umgang mit der Demonstrationsfreiheit in Russland. Unverständlich ist darüberhinaus, daß eine "Internationale Grossdemonstration für 9/11-Wahrheit in Brüssel" voraussichtlich genehmigt werden wird.

Bedeutet das, daß verschwörungstheoretische Sichtweisen der Integration mehr förderlich sind, als ein offenes Ansprechen von Mißständen die sich aus noch nicht ganz geglückter Integration von Zuwanderern ergeben?

Mir kommt es derzeit leider so vor. Daß die angestammte Bevölkerung sich auf nicht näher umrissene Abstriche im kulturellen Bereich gefaßt machen muß, klingt ja sogar auch bei konservativen Politikern immer wieder durch.

Daher meine Frage: Welcher Art sind die Abstriche, auf die wir uns einstellen müssen und gibt es für Sie als Grüne hierbei eine Grenze, die sie keinesfalls überschreiten lassen würden?

Beste Grüße,
Andreas Haas

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Haas,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich hier keine Bewertung über die Rechtspraxis zu Demonstrationen in Belgien vornehme. Dazu ist eine detaillierte Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der politischen Umstände notwendig, über die ich nicht verfüge. Ihre Schlussfolgerung, das Demonstrationsverbot von Brüssel belege eine generelle Tendenz zur einseitigen Wahrung der Interessen von Migranten, kann ich nicht nachvollziehen. Sie lassen auch offen, ob sie das nun in Belgien, in Deutschland oder in ganz Europa vermuten. Ebenso unklar bleibt, was sie unter „Abstrichen im kulturellen Bereich“ meinen. Wenn Sie das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit meinen, stehen hier keine prinzipiellen Einschränkungen an, im Gegenteil. Aus Grüner Sicht ist die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein hoch zu schätzendes Gut und Kernbestandteil eines demokratischen Gemeinwesens. Allerdings ist die Ausübung dieser Freiheiten immer auch ins Verhältnis zu weiteren garantierten Grundrechten zu setzen. Im Zweifel haben dann Gerichte jeden Einzelfall zu entscheiden. Auch wenn es hier immer auch umstrittene Entscheidungen gibt, meine ich, dass in Deutschland die Gerichte im Großen und Ganzen Urteile mit gutem Augenmaß fällen.

Mit freundlichen Grüßen

Ekin Deligöz

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