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Ekin Deligöz
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Frage von Yvonne S. •

Frage an Ekin Deligöz von Yvonne S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Delingöz

Ich habe die neuen Unterhaltsregelungen gelesen und bin der Meinung, daß auch diese Regelung keinesfalls das Gründen von Zweitfamilien unterstützt.

Im Grundgesetz ist der besondere Schutz von Ehe und Familie verankert, folglich wird das Ehegattensplitting der neuen Familie zugestanden und gehört einzig und Allein in diese Familie. Der Unterhaltsleistende bekommt nach der Trennung die Stkl.I und durch die erneute Heirat die Stkl.III,während ich durch die Heirat die Stkl.II verlor.Es liegt doch ganz klar auf der Hand,wieso das so ist. Dafür hat ja die erste Ehefrau,wenn unverheiratet,die Stkl.II und bekommt das Kindergeld.Wenn sie wieder verheiratet ist,profitiert sie ebenfalls vom Ehegattensplitting und mit ihr auch die Kinder. Aber auch die Zweitfamilie muß leben können. Ebenso ist es mit den Kinderfreibeträgen. Den hälftigen KFB erhält der Unterhaltspflichtige, solange er Unterhalt zahlt. Im anderem Fall kann die erziehende Person diese Hälfte beanspruchen. Wenn in der neuen Familie z.B. Kinder des Partners leben, wird auch auf deren KFB´s keine Rücksicht genommen. Warum also werden Zweitfamilien auf diese hinterhältige Weise bestohlen?

Eine faire Regelung wäre:

1.Der Abzug des Ehegattensplittings vor der Verteilung des unterhaltsrelevanten Einkommens.

2.die prozentuale Aufteilung nach vorhandenen KFB´s des Unterhaltpflichtigen. Vorallem auch, weil gemeinsame Kinder der neuen Familie mit 1KFB, Stiefkinder mit 0,5KFB und die unterhaltsberechtigten Kinder auch nur mit 0,5KFB steuerlich berücksichtigt werden.

Es ist nicht Sinn der Sache, die Kinder der 1.Ehe besser zu stellen. Ich als Zweitehefrau fühle mich zu Unterhaltszwecken regelrecht missbraucht. Denn ohne mich gäbe es das Ehegattensplitting nicht. Mir kommt es so vor, als würde nur darauf gewartet, daß Unterhaltspflichtige wieder heiraten, damit man diese Ehe zu Unterhaltszwecken ausbeuten kann.

MfG Y,Schmitz

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Schmitz,

Ihre Kritik zielt meines Erachtens nach stärker auf die steuerliche Behandlung von Familien und eben auch von Zweitfamilien, als auf die Wirkungen, wie sie sich aus dem künftigen Unterhaltsrecht ergeben.

Da das Zusammenwirken von Ehegattensplitting, Steuerklassen und Kinderfreibeträgen sehr komplex ist, werde ich Ihnen vermutlich nicht erschöpfend antworten können. Von daher nur einige Anmerkungen zum Thema:

Auch wenn gut die Hälfte der verheirateten Eltern vom Ehegattensplitting profitieren, ist das Ehegattensplitting keine Familienförderung! Das Splitting knüpft nicht an das Vorhandensein von Kindern an. Auch nach der Rechtsprechung des BVerfG ist das Ehegattensplitting rechtlich von der Familienförderung zu trennen. Die eigentliche Familienförderung sind alle Transferleistungen wie der „Förderanteil“ des Kindergeldes, das Erziehungsgeld, künftig Elterngeld, und die Ausbildungsförderung.

Meine Fraktion und ich lehnen deshalb das Ehegattensplitting (wie auch die Forderungen nach einem Familiensplitting) ab. Familienförderung in Deutschland muss aus meiner Sicht konsequent auf die Förderung von Kindern orientiert werden. Dabei muss schon aus Gründen der Chancengleichheit jedes Kind gleich viel wert sein.

Unser Vorschlag ist die Umwandlung des Ehegattensplittings in eine Individualbesteuerung. Und das funktioniert sehr einfach: Jeder, der arbeitet, wird separat besteuert. Es gibt keine Zusammenveranlagung der Ehegatten mehr. Die Steuerklassen III, IV und V können aufgehoben werden. Das ist auch ein kleiner Beitrag zur Vereinfachung des Steuersystems.

Die aus der Umwandlung zu erwartenden Steuermehreinnahmen müssen zielgenau, wirkungsvoll und gerecht in Kinder investiert werden. Großen Handlungsbedarf sehen wir beim quantitativen und qualitativen Ausbau der Betreuungsinfrastruktur, insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Mütter und Väter sollen in allen Bundesländern verbesserte Möglichkeiten erhalten, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Auch die beitragsfreie Kita soll auf diese Weise realisiert werden.

Wie sie sicherlich wissen, befinden wir uns derzeit in Sachen Unterhaltsrecht, Kinderbetreuungsangebote und Familienförderung in einer lebhaften Diskussion. Wenn sie interessiert sind, empfehle ich Ihnen, sich in unserem Internetangebot auf dem Laufenden zu halten ( www.gruene-bundestag.de )

Büro Ekin Deligöz, MdB

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