Frage an Ekin Deligöz von Thomas A. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Deligöz,
derzeit werden Sie wiedergegeben mit Ihrer Hoffnung, dass durch die Unterhaltsrechtsreform die Zahlungsmoral der Väter verbessere.
Mich würde interessieren, auf welcher Zahlenbasis Sie dieser Hoffnung Ausdruck verleihen.
Wissen Sie, wieviel Väter (voll bzw. teilweise) leistungsfähig sind und (voll, teilweise bzw. keinen) Kindesunterhalt zahlen?
Wissen Sie, wieviel Väter überhaupt nicht leistungsfähig und von daher auch gar nicht unterhaltspflichtig sind?
Wissen Sie, wieviel Mütter (voll bzw. teilweise) leistungsfähig sind und (voll, teilweise bzw. keinen) Kindesunterhalt zahlen?
Wissen Sie, wieviel Mütter überhaupt nicht leistungsfähig und von daher auch gar nicht unterhaltspflichtig sind?
Haben Sie auch die Hoffnung, dass sich durch die Unterhaltsrechtsreform auch die Zahlungsmoral der Mütter verbessert?
Wie kommen Sie darauf, dass sich die KU-Zahlungsmoral verbessern sollte, wo die Unterhaltsrechtsreform im Mangelfall doch eher den KU-Zahlbetrag erhoeht?
Ich freue mich, von Ihnen zu lesen.
MfG Th. Aquinatus
Sehr geehrter Herr Aquinatus,
bitte entschuldigen Sie meine späte Antwort, auch werde ich Ihnen nicht die gewünschten Zahlen liefern können.
In der Tat habe ich die Hoffnung, dass sich durch die Unterhaltsreform die Zahlungsmoral der Unterhaltspflichtigen - und es sind immer noch meist die Väter - verbessern wird. Dafür spricht, dass die Kinder im sog. Mangelfall an erster Stelle ihren Unterhalt bekommen und sich dieser in der Höhe am gesetzlich definierten Mindestunterhalt orientiert. Letzteres finde ich von der Systematik her transparent und gerecht, auch wenn die Koppelung mit dem sächlichen Existenzminimum der Kinder dann schwierig wird, wenn man die Höhe für nicht armutsfest hält. Die Kritiker weisen im übrigen darauf hin, dass die KU-Zahlbeträge eher geringer werden, auch im Mangelfall. Ich sehe hier also keine Argumente, die für eine Verschlechterung der Zahlungsmoral sprechen.
Meine Hoffnung wird von den Erfahrungen vieler Praktiker genährt, die bestätigen, dass bei beengten finanziellen Verhältnissen große Bereitschaft besteht, die für den Unterhalt verfügbaren Mittel den Kindern zukommen zu lassen, während eine Unterhaltsleistung an den ehemaligen Partner/ die ehemalige Partnerin oftmals Widerstand auslöst, der nicht selten in dem Versuch mündet, die eigenen Einkünfte zu verschleiern. Meine Hoffnung wurde auch von den ExpertInnen in der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages mehrheitlich bestätigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ekin Deligöz