Frage an Ekin Deligöz von Jennifer L. bezüglich Gesundheit
Sind sie für die Legalisierung von Cannabis?
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre Frage:
Der Grüne Gesetzentwurf sieht folgende Regelungen vor:
•Entkriminalisierung: Erwachsenen Privatpersonen soll zukünftig der Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis oder drei Cannabispflanzen zum Eigenbedarf erlaubt sein.
•Jugendschutz: Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Erwerb und Besitz vollständig untersagt.
•Kontrolle: Der gesamte Wirtschaftsverkehr für Cannabis (Anbau, Verarbeitung, Transport, Im- und Export, Groß- und Einzelhandel) wird gesetzlich reguliert und unter Genehmigungsvorhalt gestellt. Die Genehmigung ist an strenge personelle und organisatorische Vorgaben gebunden. Die Akteurinnen und Akteure unterliegen strengen Dokumentations- und Meldepflichten sowie Sicherheitsauflagen.
•Geregelter Verkauf: Der Verkauf von Cannabis und cannabishaltigen Produkten darf nur in zugelassenen Cannabisfachgeschäften erfolgen. Die Bundesländer erhalten die Möglichkeit, die Anzahl der Cannabisgeschäfte zu begrenzen. Versandhandel und Verkauf an Automaten ist nicht zugelassen. Zudem gilt ein strenges Werbeverbot.
•Cannabisfachgeschäfte: Cannabisgeschäfte selbst unterliegen strengen Auflagen, insbesondere zum Jugendschutz. Kinder und Jugendliche dürfen das Geschäft nicht betreten. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist durch Ausweiskontrollen am Eingang sicherzustellen. Das Personal muss eine Schulung zur Suchtprävention erfolgreich absolviert haben und sich regelmäßig fortbilden. Es ist verpflichtet, Kunden über Konsumrisiken, Suchtgefahren und schadensmindernde Maßnahmen aufzuklären und bei Bedarf auf Beratungs- und Therapieangebote hinzuweisen.
•Verbraucherschutz: Der Anbau von Cannabis unterliegt strengen Vorschriften, beispielsweise hinsichtlich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Darüber hinaus darf Cannabis nicht in Verkehr gebracht werden, wenn es so verunreinigt ist, dass eine Gesundheitsgefahr besteht. Auch die Beimischung von Alkohol und Tabak ist nicht zulässig.
•Prävention: Sämtliche Produkte müssen eine Packungsbeilage mit Hinweisen zu Dosierung und Wirkung, möglichen Wechselwirkungen sowie Vorsichts- und Notfallmaßnahmen enthalten. Zusätzlich müssen Warnhinweise u.a. zum Jugendschutz und zu Suchtgefahren aufgebracht sein.
•Straßenverkehr: In die Straßenverkehrsordnung wird ein Grenzwert für Cannabis beim Führen von Kraftfahrzeugen eingeführt. Zudem werden an Alkohol angelehnte Vorgaben gemacht, in welchen Fällen bei Cannabiskonsumenten die Überprüfung der Fahreignung angeordnet werden kann.
•Evaluation: Die Bundesregierung wird verpflichtet, dem Bundestag alle vier Jahre einen Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes vorzulegen, der beispielsweise die Konsumentwicklungen, Verbraucherschutzaspekte und Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit umfasst.
Hinter diesem Gesetzesentwurf stehe ich auch persönlich, denn die einfache Legalisierung reicht nicht aus, wir brauchen klare Regeln und eine gute Kontrolle. Vor allem der Jugendschutz ist mir dabei wichtig.
Den Grünen Gesetzentwurf im Wortlaut können Sie unter http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/008/1900819.pdf nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Ekin Deligöz