Frage an Ekin Deligöz von Thomas P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Deligöz,
zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde eine Antidiskriminierungsstelle eingerichtet, und zwar angegliedert an das BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen u. Jugend). Jedoch wird ein wesentlicher Teil der Aufgaben dieser Antidiskriminierungsstelle sicherlich den beruflichen Diskriminierungen und dem entsprechenden Arbeitsschutz gewidmet sein. Vermutlich wird es dazu eine Zusammenarbeit mit den Gewerbeaufsichtsämtern geben, um dezentrale Konfliktschlichtungsstellen zu betreiben.
Fragen: Können diese Aufgaben überhaupt wahrgenommen werden, obwohl das BM für Arbeit u. Soziales gar nicht daran beteiligt ist?
Wäre es nicht sinnvoller, das BMAS ebenfalls in die Verantwortung zu nehmen?
Viel Erfolg im Neuen Jahr!
und mit freundlichen Grüßen
Thomas Peltason
Sehr geehrter Herr Peltason,
aufgrund personeller Veränderungen in meinem Büro hat die Antwort etwas auf sich warten lassen. Ich bitte das zu entschuldigen.
Aber jetzt zu Ihrer Frage: Beim Tätigkeitsbereich der Antidiskriminierungsstelle des Bundes nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) handelt es sich in der Tat um eine Querschnittsaufgabe. Dabei sind die Zuständigkeitsbereiche vieler Bundesministerien berührt.
Die Antidiskriminierungsstelle ist organisatorisch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt, ihre Arbeit soll aber auf unabhängige Weise erfolgen. Alle Bundesbehörden sind laut § 28 Abs. 2 AGG zudem verpflichtet, die Antidiskriminierungsstelle bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
Bündnis 90 / Die Grünen werden genau beobachten, ob die Antidiskriminierungsstelle ihre Aufgaben angemessen umsetzt, oder ob die Praxis zeigt, dass Verbesserungen am Gesetz notwendig sind.
Ihnen auch ein glückliches 2007!