
(...) das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung hat mir inzwischen die erbetene Stellungnahme zu den Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen übermittelt und ich möchte Sie gern über das Ergebnis unterrichten. Danach bestand in Deutschland das Problem, dass Parkerleichterungen für Schwerbehinderte in den einzelnen Ländern teilweise unterschiedlich geregelt sind. Dies führte für die Betroffenen regelmäßig zu Problemen wie in dem von Ihnen geschilderten Fall, wenn eine in Baden-Württemberg gültige Parkerleichterung in Bayern ihre Gültigkeit verliert und dort nicht anerkannt wird. (...)