Frage an Eduard Oswald von Bernd Z. bezüglich Familie
Einen schönen guten Abend aus BADEN-BADEN,
ich muss mich an Sie wenden an Ihr wunderschönes Bundesland BAYERN/OBERBAYERN z.B: Bad Kohlgrub. Ich bin schwerbehindert mit dem Ausweis grünrosa, mit dem Merkmal G-u.B, 80%, unbefristet. Darüberhinaus habe ich einen gelben Ausweis zur Ausnahmegenehmigung über Parkerleichterungen für besondere Gruppen von Schwerbehinderten, auch dieser Ausweis ist unbefristet. Die Geltungsbereiche sind: Rheinland-Pfalz, Hessen, NRW, Schleswig-Holstein, Saarland, Thüringen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und BADEN-WÜRTTEMBERG.
Warum gilt dieser Ausweis nicht in Bayern? Bin ich dort auf einmal nicht mehr schwerbehindert? Ich finde es eine Ungeheuerlichkeit was sich das Bundesland Bayern sich diesbezüglich erlaubt. Ich habe zwei Gehhilfen auf die ich immer angewiesen bin, da ich sonst vor Schmerzen nicht mehr laufen kann. Ich finde das beleidigend auch gegenüber meinen mit Leidensgenossen, was das Land Bayern mit uns anstellt.
Meine Frage kurz vor der Bundestagswahl (Sie wollen ja meine CDU-STIMME um an der Macht zu bleiben) Wann wird das endlich geändert? Es muss in allen Bundesländern diese Regelung geben, dass ich z.B. parken kann, ohne einen Parkschein lösen zu müssen.
Ich wünsche Ihnen noch einen Abend und alles Gute für Sie und Ihrer Familie Ihr Fragesteller
Bernd Zirener
Sehr geehrter Herr Zirener,
haben Sie recht herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 7. September 2009.
Gern werde ich mich in Ihrer Angelegenheit an das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen wenden, um mir eine Stellungnahme geben zu lassen, aus welchen Gründen Ihre Ausweise nicht auch im Bereich von Bayern Gültigkeit haben. Sobald mir eine Antwort vorliegt, werde ich unaufgefordert wieder auf Sie zukommen. Ich kann Ihnen aber nicht versprechen, dass dies noch vor der Bundestagswahl der Fall sein wird. Sie müssten dann Ihre Wahlentscheidung unabhängig hiervon treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald, MdB
Sehr geehrter Herr Zirener,
das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung hat mir inzwischen die erbetene Stellungnahme zu den Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen übermittelt und ich möchte Sie gern über das Ergebnis unterrichten. Danach bestand in Deutschland das Problem, dass Parkerleichterungen für Schwerbehinderte in den einzelnen Ländern teilweise unterschiedlich geregelt sind. Dies führte für die Betroffenen regelmäßig zu Problemen wie in dem von Ihnen geschilderten Fall, wenn eine in Baden-Württemberg gültige Parkerleichterung in Bayern ihre Gültigkeit verliert und dort nicht anerkannt wird. Umgekehrt konnte es auch vorkommen, dass der Betroffene in Bayern berechtigt ist, Parkerleichterungen in Anspruch zu nehmen, in einigen anderen Bundesländern jedoch nicht.
Aus diesem Grund wurde eine weitgehende Vereinheitlichung angestrebt. Mit Unterstützung Bayerns wurde ein neuer bundeseinheitlicher Parkausweis geschaffen, der die einzelnen Landesregelungen weitgehend entbehrlich macht. Die dazu notwendigen Vorschriften wurden am 11. Juni 2009 verabschiedet. Zwischenzeitlich hat der Bund auch die neuen Ausweise veröffentlicht, die von den jeweils zuständigen Behörden beschafft werden können. Sie, sehr geehrter Herr Zirener, können einen entsprechenden Ausweis am Wohnsitz beantragen.
In den Genuss der neu eingeführten Parkerleichterung kommen u.a. schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und an der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
Es freut mich, dass Ihrem und dem Anliegen vieler weiterer Personen mit schwerer Behinderung, die einen Ausweise ohne das Merkzeichen "aG" besitzen, Rechnung getragen werden konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald, MdB